Individuelle Grundsteuer-Anpassung gefordert

Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) begrüßt die Grundsteuer-Anhebung auf landwirtschaftliche Flächen. Rechtsanwalt Michael Battlogg, der ebenfalls eine Neubewertung gefordert hatte, ist gegen eine Pauschalanhebung.

Im Zuge des Sparpakets plant die Regierung auch eine Anhebung der Grundsteuer auf landwirtschaftliche Flächen. Bis 1. Jänner 2014 sollen die Einheitswerte neu angepasst werden.

Der Vorarlberger Gemeindeverband und auch der Schrunser Rechtsanwalt Michael Battlogg hatten dies schon vor einigen Jahren gefordert.

Sonderegger: Abgaben für Bauern nur minimal erhöht

Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) begrüßt die Anpassung der Einheitswerte für landwirtschaftliche Flächen. Seit über 30 Jahren sei der Einheitswert für die meisten Grundstücke nicht mehr angepasst worden. Dadurch hätten Bürger jahrelang auf Kosten der Gemeinden Steuervorteile genossen. Nun hätten die Gemeinden die Gelegenheit, wieder mehr einzunehmen. Für die Bauern würden sich die Abgaben aber nur minimal erhöhen, meint Sonderegger.

Individuelle Festlegung von Einheitswerten gefordert

Sollte die Politik entscheiden, den Einheitswert für alle Grundstücke im selben Maß anzuheben, dann hielte der Schrunser Anwalt Michael Battlogg das für falsch. Grundstücke, die im Laufe der Zeit an Wert verloren hätten, könnten dann zu hoch eingestuft werden. Der neue Einheitswert sollte laut Battlogg von Fall zu Fall individuell festgelegt werden. Battlogg hatte vor knapp zwei Jahren wegen der veralteten Einheitswerte Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Moosbrugger: Ertragswert als Basis

Für Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger ist es notwendig, eine neue Haupterhebung der Einheitswerte vorzunehmen. Wichtig sei dabei aber, dass als Basis nicht der Verkehrswert sondern der Ertragswert herangezogen werde. Ein Bauer könne seine Grundstücke ja nicht einfach verkaufen, sondern müsse von deren wirtschaftlichen Ertrag leben.

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