Mit Kindern verreisen - was zu beachten ist

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Familien verreisen, egal ob mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug. Vor einer Reise muss viel gepackt und auch viel organisiert werden. Hier eine Checkliste, auf was zu achten ist.

Sendehinweis: „Guten Morgen Vorarlberg“, 5.6.2018

Wer mit Kinder verreist, muss einiges beachten - hier eine Checkliste, die der Autofahrerclub ÖAMTC zusammengestellt hat.

Gültigkeit von Reisepass

Kinder brauchen einen eigenen, gültigen Reisepass. Bis zum Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, ab dem zweiten Geburtstag hat er eine fünfjährige Gültigkeit. Ab dem zwölften Geburtstag gilt ein Pass zehn Jahre.

Die richtige Kindersicherung im Auto

In Österreich müssen Kinder unter 14 Jahren und unter einer Körpergröße von 150 cm einen eigenen Kindersitz haben. Innerhalb der EU sind die Bestimmungen zur Kindersicherung sehr homogen.

Sicher im Taxi unterwegs mit Kindern

Möchte man mit dem Taxi zum Flughafen fahren, ist die rechtzeitige Vorbestellung sinnvoll. Zwar sind Taxilenker in Österreich von der Kindersicherungspflicht ausgenommen, manche Unternehmen bieten dennoch als kinderfreundliches Service auf Kundenwunsch einen Kindersitz an.

Gepäckbestimmungen der Fluglinie prüfen

Bei einer Flugreise sind Familien gut beraten, sich vorm Kofferpacken die Gepäckbestimmungen der gewählten Fluglinie anzusehen. Braucht beispielsweise ein Kind weniger Gepäck, darf das übrige Gewicht nicht zum Gepäck der Eltern hinzugezählt werden. Zudem sollte man die Reglements bezüglich der Mitnahme von Utensilien für Kinder wie z.B. Buggy oder Kindersitz kennen: Auch wenn diese kostenfrei sind, kann es Gewichtsbeschränkungen und Ausnahmen geben.

Babynahrung darf ins Handgepäck

Grundsätzlich dürfen auf allen Flügen innerhalb der EU (sowie Norwegen, Schweiz und Island) lediglich Flüssigkeiten in Behältern von maximal 100 ml, verpackt in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel von max. 1 Liter Fassungsvermögen, im Handgepäck transportiert werden. Babynahrung über 100 ml, die während des Fluges benötigt wird, darf aber mitgenommen werden.

Beförderung von Kindern in Flugzeugen

Laut EU-Verordnung müssen Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern sitzen, mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert werden. Ausreichend wäre auch eine Sicherung mit einem geeigneten Kindersicherungssystem auf einem eigenen Sitzplatz. Ab zwei Jahren benötigt das Kind einen eigenen Sitzplatz. Einige Airlines stellen Kindersitze kostenlos zur Verfügung.

Kindersitz im Mietauto

Wer sich einen Mietwagen ausleiht, soll bereits im Vorhinein bei der Buchung darauf achten, dass der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Kindersitze im Fahrzeug sind. Doch Achtung: Eine vom ÖAMTC initiierte Umfrage untern den Partnerclubs hat ergeben, dass es zahlreiche Beschwerden aufgrund teils horrender Gebühren für das Bereitstellen von Kindersitzen gibt. Hier zahlt sich ein Vergleich vor dem Urlaub aus. Vor Ort sollte man bei einem offensichtlich schadhaften Sitz einen Austausch verlangen.

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