Urteil zu Harder Grundstücksdeal aufgehoben

Das Oberlandesgericht Innsbruck auch das zweite Urteil des Landesgerichts Feldkirch zum umstrittenen Harder Grundstücksdeal aufgehoben, berichtet die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“.

Grund ist ein Verfahrensfehler: Im Zivilprozess seien nicht alle wichtigen Zeugen befragt worden, urteilten die OLG-Richter. Damit muss das Landesgericht Feldkirch nun ein drittes Mal in der Sache entscheiden.

Kaufpreis weit unter üblichem Grundstückspreis

Der umstrittene Grundstücksverkauf war im Herbst 2017 bekannt geworden. Ein Harder ÖVP-Gemeindepolitiker hatte einem damals 96 Jahre alten Mann ein 1.600 Quadratmeter großes Grundstück in Hard abgekauft - zu einem Quadratmeterpreis von 31 Euro, obwohl mehr als das Zehnfache ortsüblich war. Das Geschäft wurde gestoppt, weil der Sohn des Verkäufers, ein Rechtsanwalt, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit seines Vaters anmeldete. Seitdem folgte ein Prozess auf den anderen.

Zuletzt erklärte das Landesgericht Feldkirch den Kaufvertrag wegen der Demenzerkrankung des betagten Grundstücksbesitzers für unwirksam - mehr dazu in Harder Grundstücksdeal: Urteil liegt vor. Der Fall führte auch zum Rücktritt von Matthias Kucera, einem Landtagsabgeordneten der Vorarlberger Volkspartei. Er diente in dem umstrittenen Grundstücksgeschäft als Vertragserrichter - mehr dazu in ÖVP-Mandatar Matthias Kucera tritt zurück.