Reaktion auf Notrufe: Polizist freigesprochen

Ein Polizist ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe die Notfallmaßnahmen bei einer Bluttat mit vier Toten absichtlich deutlich zu spät in Gang gesetzt.

Im September 2017 hatte ein 38-jähriger Familienvater seine 33-jährige Frau und seine beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren getötet und sich dann selbst das Leben genommen. Dem 49-jährigen Polizisten wurde zum Vorwurf gemacht, dass er in der Tatnacht auf Notrufe falsch reagiert habe. Insgesamt fünfmal hatte der Nachbar der Familie die Polizei angerufen, von Schreien in der Wohnung berichtet und darauf hingewiesen, dass gegen den Familienvater ein Betretungsverbot bestand.

Nach dem fünften Anruf - wobei der erste Anruf wegen der schlechten Verbindung nach kurzer Zeit abgebrochen wurde - meinte der angeklagte Notrufpolizist, der Anrufer solle sich mit dem Posten in Hohenems in Verbindung setzen. Der Nachbar hatte nämlich gegen 4.30 Uhr den Notruf 133 gewählt, der beim Posten in Dornbirn ankommt. Erst nach etwa 15 Minuten reagierte der Polizist, der derzeit noch nicht rechtskräftig suspendiert ist, und verständigte den Posten Hohenems.

Angeklagter bedauert Vorkommnisse

Der Angeklagte bedauerte vor Gericht zutiefst, nicht schneller gehandelt zu haben. Jeden Tag denke er an diese Nacht. Sein Verteidiger Bertram Grass sagte, sein Mandant sei ein körperliches Wrack, ein Schmerzpatient, der täglich Tabletten nehmen müsse und dem sein Hausarzt die Pensionierung empfohlen habe. Der 49-Jährige war aus diesen Gründen auch schon vom Polizeiarzt für mehrere Monate vom Nachtdienst befreit worden.

Urteil nicht rechtskräftig

Dem Angeklagten könne man kein absichtliches, vorsätzlich falsches Handeln nachweisen, urteilte das Schöffengericht am Dienstag schließlich. In den vier Anrufen, bei denen ein Gespräch stattfand, sei für den Polizisten keine Panik oder Unruhe des Anrufers zu spüren gewesen. Außerdem sei der Beamte nicht untätig gewesen, sondern habe anhand seiner Unterlagen die Situation in der Familie recherchiert. Er habe zudem die 33-jährige Ehefrau anzurufen versucht.

Wissentlichkeit könne man dem Diensthabenden auf keinen Fall unterstellen, somit sei er freizusprechen, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Wie sich aus der Rekonstruktion der Ereignisse ergab, hätte aber wohl auch eine korrekte Reaktion des Beamten das Leben der Familie nicht gerettet.

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