Vater getötet: OGH bestätigt Schuldspruch

Vergangenen Herbst ist ein Jugendlicher am Landesgericht Feldkirch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Vater mit einem Messer getötet und seine Mutter schwer verletzt haben soll. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Landesgericht Feldkirch sah es im vergangenen Jahr als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2017 seinen schlafenden Vater mit mehreren Messerstichen getötet und seine Mutter schwer verwundet hat. Wegen Mordes und versuchten Mordes wurde er deswegen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt - mehr dazu in Vater erstochen: 7 Jahre Haft für 15-Jährigen.

Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen

Zwei Gutachter bestätigten dem Jugendlichen im Prozess die geistige Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, wenngleich sie eine Persönlichkeitsstörung diagnostizierten. Der Verteidigung war das nicht genug: Sie verlangte weitere medizinische Tests und ein neurologisches Gutachten. Das Gericht wies den Antrag ab.

OGH zu Mord in Götzis

ORF

Der Angeklagte im Herbst vor Gericht

Diese Entscheidung bildete die Grundlage für die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung: Durch die Ablehnung weiterer Untersuchungen seien die Rechte der Verteidigung verletzt worden, so das Argument. Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Argumentation nicht: Niemand könne sagen, ob diese Untersuchungen neue Erkenntnisse gebracht hätten. Auch, dass die Öffentlichkeit zum Prozess zugelassen war, sei zulässig gewesen, so die Richter des Höchstgerichts - zumal die Öffentlichkeit bei der Erörterung der gerichtlichen Gutachten ausgeschlossen gewesen sei.

Entscheidung zu Berufungen noch ausständig

Offen sind noch Berufungen zum Strafausmaß - die Staatsanwaltschaft will eine längere, die Verteidigung eine kürze Haftstrafe. Darüber wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.