Lohndumping und Sozialbetrug: Mehr Anzeigen

1.400 Kontrollen hat die Finanzpolizei im vergangenen Jahr in Vorarlberg durchgeführt. Die Beamten haben sich v.a. auf die Bekämpfung von Lohndumping und Sozialbetrug konzentriert - in beiden Bereichen stieg die Zahl der Anzeigen.

Die Zahlen sprechen für sich: In der Gastronomie, im Baugewerbe, Transportwesen und im Glückspiel-Bereich sind im Vorjahr gut 500 Kontrollen mehr durchgeführt worden als noch im Jahr davor. Dementsprechend ist auch die Trefferquote gestiegen: Mit 430 Anzeigen haben die Beamten um 140 Strafanträge mehr eingebracht. Damit hat sich auch die beantragte Strafhöhe auf rund eine Million Euro nahezu verdoppelt.

Scheinfirmen als großes Problem

Die enormen Steigerungsraten seien aber nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass immer mehr Vorarlberger Firmen kriminell werden, teilt Martin Amon, Leiter der Finanzpolizei für Tirol und Vorarlberg, dem ORF schriftlich mit: „Ein großer Bereich des Sozialbetrugs betrifft Schein-Firmen, die massenhaft Arbeiter beschäftigen, ohne dass jemals Steuern oder Abgaben bezahlt werden. In Vorarlberg ist es meist so, dass einige wenige Betriebe mit solchen Scheinfirmen - welche sehr oft aus den Ballungszentren Wien, Graz und Linz stammen - zusammenarbeiten und sich dadurch einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.“

Die Finanzpolizei versuche die Hintermänner zu ermitteln und die Scheinfirmen so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen. Hier seien die Schadenssummen enorm und gingen schnell in die Millionen.

800.000 Euro Strafe für Lohn- und Sozialdumping

Auch im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings registrieren die Behörden einen neuen Trend, wie Amon schreibt: „In den letzten Jahren merkt man auch in Vorarlberg einen massiven Anstieg an ausländischen Firmen am Arbeitsmarkt. Die Finanzpolizei kontrolliert hier, ob alle Voraussetzungen für eine legale Beschäftigung vorliegen und ob die österreichischen Lohnbedingungen eingehalten werden. Aufgrund der sprachlichen Barrieren und der oft notwendigen Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden sind diesbezügliche Verfahren sehr langwierig und aufwändig.“

Mitunter sind diese Maßnahmen aber dennoch von Erfolg gekrönt: Nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz hat es im Vorjahr 143 Anzeigen gegeben, weitere 95 nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Insgesamt beantragte Strafhöhe 800.000 Euro.