Betriebliche Inklusion wird stärker gefördert

Das Sozialministeriumservice will mehr Menschen mit Behinderung in Beschäftigung bringen. Neue Lohnförderungsanreize für Betriebe unterschiedlichster Größe sollen das bewerkstelligen, sagt Leiter Martin Staudinger.

Dienstgeber können zukünftig bei der Neuaufnahme von AMS-geförderten Menschen mit Behinderung ein Jahr lang eine Unterstützung in Höhe von 30 Prozent des Bruttogehaltes beim Sozialministeriumservice beziehen. Nicht-einstellungspflichtigen Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern steht mit der „InklusionsförderungPlus“ eine Erhöhung der Förderung um 25 Prozent zu.

Außerdem sucht das Sozialministeriumservice gemeinsam mit dem ORF Vorarlberg und „dafür“ nach gelungenen Integrationsbeispielen. Am 27. März werden fünf Betriebe im ORF-Landesfunkhaus Vorarlberg in Dornbirn vorgestellt und ausgezeichnet - mehr dazu in Für ein starkes Miteinander: Inklusion in der Vorarlberger Wirtschaft.

Fakten

Wer wird gefördert?
Unternehmen, die eine Person mit einer Begünstigteneigenschaft einstellen. Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich erhalten die Inklusionsförderung und Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich die InklusionsförderungPlus.

Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung kann bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland in dem sich der Arbeitsplatz befindet) beantragt werden.

Was sind die weiteren Voraussetzungen?
Weitere Voraussetzung ist der vorherige Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe. Für die Gewährung der Inklusionsförderung sowie der InklusionsförderungPlus muss das Ende der AMS-Eingliederungsbeihilfe in den Zeitraum ab 1.1.2019 fallen.

Welche Beschäftigungsverhältnisse können gefördert werden?
Es können unbefristete und befristete Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse können nicht gefördert werden. Lehrverhältnisse
werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
- Inklusionsförderung: 30% des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen (z.B. bei monatlich 2000 Euro brutto 600 Euro monatlich Inklusionsförderung). Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.000,-. Das Bruttogehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
- InklusionsförderungPlus: 25% Zuschlag zur Inklusionsförderung (z.B. bei monatlich 2.000 Euro brutto 750 Euro monatlich InklusionsförderungPlus). Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.250,-. Das Bruttogehalt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt bei positiver Entscheidung und Vorliegen des entsprechenden Lohnkontos grundsätzlich halbjährlich im Nachhinein.

Ab wann wird gefördert?
Ab dem Auslaufen der AMS-Eingliederungsbeihilfe, frühestens jedoch ab dem 7. Monat nach dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

Seit wann kann der Antrag gestellt werden?
Seit dem 1. März 2019. Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der AMS Eingliederungsbeihilfe zu stellen.

Wie lange wird gefördert?
Die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus werden für die Dauer von 12 Monaten zuerkannt.

Muss eine behinderungsbedingte Leistungseinschränkung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers wie bei der Entgeltbeihilfe vorliegen?
Nein, die Begünstigteneigenschaft ist ausreichend.

Was ist, wenn die Inklusionsförderung oder die InklusionsförderungPlus endet?
Liegt bei der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer weiterhin die begünstigte Behinderteneigenschaft vor, so kann im Anschluss an die Inklusionsförderung bzw. InklusionsförderungPlus eine Entgeltbeihilfe beim Sozialministeriumservice beantragt werden. Eine zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung einer Entgeltbeihilfe ist das Vorliegen einer behinderungsbedingten Leistungseinschränkung.

Wo bekomme ich weiterführende Informationen zur Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus?
Bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland in dem sich der Arbeitsplatz befindet.