Masern: Schule nimmt Unterricht nach Ostern auf

An jener Volksschule in Göfis, die am Donnerstag wegen eines Masern-Falls in die Schlagzeilen geraten ist, kann nach Ostern der Unterricht wieder aufgenommen werden. Das Lehrpersonal ist laut den vorgenommenen Tests immun gegen das Masernvirus.

Noch am Donnerstag war unklar, wie viele der Lehrpersonen entweder einen aufrechten Impfschutz aufweisen oder in der Vergangenheit schon einmal an Masern erkrankt sind - mehr dazu in Schulkind in Göfis an Masern erkrankt. Ein Titer-Test brachte Klarheit. Damit wird gemessen, ob sich im Blut Antikörper finden, damit das Immunsystem dem Virus standhält.

Bis nach Ostern bleibt die Schule noch geschlossen, dann kann der Unterricht wieder beginnen - zumindest für jene Schüler, die gegen Masern geimpft sind. Die übrigen müssen per Bescheid der Bezirkshauptmannschaft für 21 Tage zuhause bleiben, um einer Ansteckung vorzubeugen. Derzeit wird die Schule desinfiziert.

Grabher: Gefahren werden vernachlässigt

Für die Eltern der Schulkinder gab es am Donnerstag einen Informationsabend. Bisher wisse man nicht, wie sich das Kind angesteckt habe, das werde noch erhoben, erklärte Grabher. Derzeit werde der gesamte Kreis an Kontaktpersonen auf seinen Impfstatus überprüft, laut Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher „Hunderte Personen“. Dazu zählten neben der Schule auch Freunde und Fußballklub sowie die ärztliche Ordination, in der das Kind behandelt wurde. Geschützt sei man bei zweimaliger Impfung oder bei Nachweis von Antikörpern im Blut.

Die Gefahren einer Masernerkrankung würden vernachlässigt, schließlich komme es bei 20 bis 30 Prozent der Patienten zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungen- oder gar Gehirnhautentzündungen. „Eins von 1.000 Kindern stirbt auch in unseren Breiten mit guter medizinischer Versorgung“, betonte Grabher.

Bernhard für Impfpflicht

Die Forderung nach einer Impfpflicht sei „natürlich zu diskutieren“, das fordere ja inzwischen auch die Ärztekammer, so Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP). Medizinisch gesehen sei eine Impfung „das einzig Richtige und Vernünftige“. Andererseits bestehe das Recht auf Selbstbestimmung und er sei bei Anlassgesetzgebung zurückhaltend. „Wenn sich der zuständige Bundesgesetzgeber aber dazu entscheiden möchte, eine Impfpflicht in Österreich einzuführen, dann wird das Land Vorarlberg da sicher keine Einwände erheben“, erklärte er.