Praxis-Ärzte fordern neue Wochenendregelung

In der Vorarlberger Ärzteschaft regt sich Unmut nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Dem Urteil zufolge gibt es keine rechtliche Grundlage für die verpflichtenden Wochenenddienste, die niedergelassene Ärzte derzeit leisten müssen. Sie fordern jetzt eine Neuregelung.

Viele Mediziner glauben, dass sie zu Unrecht zu diesen Diensten verpflichtet wurden, sagt Burkhard Walla, Sprecher der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer. Er wünscht sich eine Neugestaltung des Dienstsystems: Ärzte sollen etwa die Nachtdienste an Wochenenden nur mehr freiwillig leisten.

Aufregung über Ärztezeitengesetz

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat ärztlichen Ärger erregt. Denn dieses Urteil besagt, dass die Ärzte bisher zu Unrecht zu Wochenend-Diensten verpflichtet worden sind.

Das Urteil stelle einiges in Frage, was bisher als selbstverständlich angenommen wurde, so Walla: „Wir hatten die Dienste über Verträge mit der VGKK geregelt und die Ärzte darüber verpflichtet. Jetzt entsteht der Eindruck, dass wir die Ärzte sozusagen fälschlicherweise verpflichtet haben und das führt verständlicherweise zu einigen Emotionen in der Ärzteschaft.“ Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes braucht es darüber hinaus eine Verordnung der Kurie der niedergelassenen Ärzte.

Walla kann sich freiwilliges System vorstellen

Die Ärztekammer sei der Meinung gewesen, dass diese Verträge gültig seien, auch die Ärzte hätten damals zugestimmt. „Aber in den vergangenen Jahren hat es auch zunehmend Stimmen gegeben, die gesagt haben, wir sind mit diesen Dienstsystemen überfordert, wir können das nicht mehr leisten“, so Walla weiter.

Walla kann sich zur Absicherung ein neues System vorstellen, in dem die Ärzte freiwillig Bereitschaftsdienste bestücken, etwa mit drei Ärzten, die rund um die Uhr erreichbar sind. Dafür müssten verpflichtende Nachtdienste am Wochenende abgeschafft werden. Ob es dann generell einen Zwang zu Wochenenddiensten gibt oder nicht, sei eine demokratische Entscheidung, die vor allem von den Allgemeinmedizinern selbst getroffen werden müsse.

VGKK unterstützt die Forderung der Ärzte

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse unterstützt die Ärzte in ihrer Forderung nach einem neuen Dienstsystem. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs solle man zum Anlass nehmen, das Bereitschaftssystem neu aufzustellen, sagt VGKK-Obmann Manfred Brunner. Schon im März gebe es dazu Gespräche mit dem Land.

Dabei wird laut Brunner auch der Vorschlag einer elektronischen Buchungsplattform diskutiert. Auf dieser Plattform sollen alle Bereitschaftsdienste vermerkt werden. Brunner glaubt, dass sich damit auch die Frage der Freiwilligkeit erledigt hätte: Es gebe erfahrungsmäßig genug Ärzte, die solche Dienste gerne übernehmen.

Bernhard: „Formaler Störfaktor“

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) nennt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes einen „formalen Störfaktor“. Er vertraue aber auf die Lösungskompetenz der hiesigen Ärztekammer und der VGKK. Auch er verweist auf die anstehenden Gespräche.

Dem Vorschlag der niedergelassenen Ärzte kann er einiges abgewinnen. Die Wochenenddienste dürften keinesfalls isoliert betrachtet werden, sagt Bernhard: Auch die Nachtdienste unter der Woche müssten in die Diskussion mit einbezogen werden. Außerdem stellt der Landesrat klar: Die Patienten brauchen sich um die ärztliche Versorgung im Land nicht zu sorgen.

Markus Sturn, ORF Vorarlberg