Kriegsverbrechen: Ermittlungen eingestellt

Einem 25-jährigen Mann aus dem Kleinwalsertal hat die Staatsanwaltschaft Kriegsverbrechen vorgeworfen. Der Berufssoldat war 2016 in der Ostukraine in den Krieg gezogen. Ein Jahr wurde ermittelt, jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

Der Kampf gegen prorussische Separatisten und vor allem der Kampf ums Leben hatten den damals 25-Jährigen fasziniert. Zuvor hatte er ein - in seinen Augen - langweiliges Leben als Berufssoldat beim Bundesheer geführt. Im Mai 2017 wurde der Kleinwalsertaler dann an der Grenze zur Ukraine in Polen verhaftet. Ihm wurden Kriegsverbrechen vorgeworfen - mehr dazu in Österreicher in Polen festgenommen (news.ORF.at, 30.4.2017).

Umfangreiche Ermittlungen

Über ein Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt. Zuständig ist sie, weil der Kleinwalsertaler dort seinen letzten Wohnort hatte. Der 25-Jährige wurde verdächtigt, gegnerische Soldaten, die sich bereits ergeben hatten, und Zivilisten getötet zu haben. Hätten die Vorwürfe zugetroffen, hätte es sich um Kriegsverbrechen gehandelt.

Festgenommener Ukraine

ORF

Bei der Verhaftung in Polen 2017

Das ist offenbar nicht der Fall: Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, gegenüber dem ORF Vorarlberg bestätigt, sind sämtliche Ermittlungen gegen den Mann eingestellt worden.

Gründe für die Einstellung des Verfahrens

Durch Fotos war der junge Mann überhaupt unter Verdacht geraten. Letzten Endes waren es aber auch Fotos, die den Mann laut Habitzl entlasteten. Darauf sei zu erkennen gewesen, wie der Kleinwalsertaler mit anderen einen Leichnam geborgen habe. Fotos, die ihn beim Töten zeigen würden, waren dagegen nicht zu finden.

Weitere Vorwürfe

Auch versuchtes Komplott wurde dem Mann vorgeworfen. Der Kleinwalsertaler habe nämlich jemandem zugerufen, wenn er nicht in die Ukraine fahren dürfe, würde er sich eine Waffe besorgen und gegen den Staat Österreich kämpfen. Dieser Vorwurf wurde fallen gelassen, da die subjektive Tatseite gefehlt habe, sagt die Staatsanwaltschaft. Das heißt: Die Aussage wurde im Zorn getätigt und war daher nicht ernst zu nehmen.

Zudem war dem Mann ein Suchmitteldelikt zur Last gelegt worden. Das wurde ihm auf Bewährung mit einer Probezeit nachgesehen. Nach einer langen Untersuchungshaft ist der Kleinwalsertaler mittlerweile wieder auf freiem Fuß.