13 Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Ein 46-jähriger Mann hat sich am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellung von Minderjährigen vor Gericht verantworten müssen. In der Nacht fiel das Urteil: 13 Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 46-jährigen Angeklagten eine ganze Reihe an Vergehen gegen Kinder vorgeworfen: sexuellen Missbrauch, pornografische Darstellungen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Im Großen und Ganzen sei das Urteil anklagekonform, erklärte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Dienstag gegenüber dem ORF Vorarlberg. Somit war das Schöffengericht der Überzeugung, dass der Mann unter anderem den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin und weitere Buben missbraucht hat.

Urteil im Missbrauchsprozess

Ein 46-jähriger Oberländer ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Insgesamt sechs Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren soll der 46-jährige Oberländer im Zeitraum zwischen 2003 und 2014 zum Teil schwer missbraucht haben. So soll er etwa den Sohn seiner damaligen Partnerin zum Oralverkehr gezwungen und dabei gefilmt haben. Ähnliches hat sich laut Anklage auch mit anderen Buben abgespielt. Mit einem elfjährigen Mädchen habe er versucht, ein pornografisches Video anzufertigen. „Doch dieser Versuch misslang“, so der Staatsanwalt.

5.000 Dateien mit Nacktfotos von Kindern

Manche der Taten sollen sich in Kärnten ereignet haben, wo der Mann eine Zweitwohnung besitzt. Aufgeflogen ist er, weil er über eine Internetplattform Fotos und Videos mit anderen Nutzern austauschen wollte. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei auf seinem Computer rund 5.000 Dateien mit nackten Buben und Mädchen.

Angeklagter größtenteils nicht geständig

Olivia Lerch, die Verteidigerin des Angeklagten, räumte am Montag im Namen ihres Mandanten ein, dass es über mehrere Jahre hinweg zu unsittlichen Berührungen gekommen sei, was ihm auch unfassbar leidtue. Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern streite der 46-Jährige jedoch ab. Größtenteils war der Angeklagte nicht geständig, in einigen Punkten zeigte er sich geständig oder teilgeständig.

Lerch ließ am Montag durchblicken, dass das Leben ihres Mandanten von einem großen Leidensweg geprägt gewesen sei. Das bestätige auch ein Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: Im Beweisverfahren wurden sehr private und intime Details präsentiert. Daher galt es aus Sicht des Schöffengerichts, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu wahren. Ein ursprünglich auf Dienstag angesetzter zweiter Verhandlungstag wurde offenbar nicht mehr benötigt. Das Urteil erging noch am späten Abend.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt

Verteidigerin Lerch kündigte an, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einzulegen. Angesichts der Tatsache, dass ihr Mandant unbescholten sei, sei das Strafausmaß viel zu hoch. Bei schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen seien 15 Jahre die Höchststrafe. Somit sei dieses Maximum bei ihrem Mandanten mit 13 Jahren Haft fast zur Gänze ausgeschöpft worden. Für Lerch ist das unverständlich und auch der Angeklagte, der schweren sexuellen Missbrauch abstreitet, habe das Urteil mit Bestürzung aufgenommen.

Als erschwerend hat das Schöffengericht offenbar gsehen, dass in diesem Falle mehrere strafbare Handlungen zusammen gekommen sind und sich die Taten über einen längeren Zeitraum erstreckt haben.