Polizei: Verstärkte Kontrollen an Halloween
„Süßes oder Saures“ der Spruch zu Halloween kann es in sich haben. Wer es übertreibt, begeht eine Straftat, warnt die Polizei.
Basteltipp:
Dazu zählt das Bewerfen von Autos und Hausfassaden mit Eiern oder Steinen, das Anzünden von Briefkästen und das Ausreissen von Blumen.
ORF
Die Polizei wendet sich vor allem an die Eltern. Da helfe das klärende Gespräch über Erlaubtes und Verbotenes vor einer Halloween-Tour. Bei strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren kann von Erziehungsberechtigten zivilrechtlich Schadenersatz verlangt werden.
Sendehinweis:
Die Polizei macht auch auf das Jugendschutzgesetz aufmerksam. Das regelt, wie lange sich Kinder in der Nacht auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen.
Mehr Infos: Ausgehzeiten für Jugendliche
Ausdrücklich erlaubt sind Verkleidungen und Masken. Denn inzwischen gilt Halloween als Brauchtumsveranstaltung.
Ursprünge
Ursprünglich war der Brauch im katholischen Irland verbreitet und wurde durch Einwanderer in die USA gebracht, wo der Brauch ausgebaut und Halloween immer mehr zu einem kommerzialisierten Geschäft wurde.
Links:
- Polizei Vorarlberg (Homepage)
- Süßes oder Saures: Halloween-Nacht verlief ruhig (vorarlberg.ORF.at; 01.11.2017)
- Halloween findet immer weniger Anhänger (vorarlberg.ORF.at; 28.10.2017)