Millionen-Veruntreuung: 2,5 Jahre Haft

Ein 51-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Veruntreuung zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll als Betreiber einer Wechselstube über Jahre hinweg mehr als 1,8 Millionen Euro für private Zwecke abgezweigt haben.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe sechseinhalb Jahre das Bankkonto der Wechselstube massiv überzogen, bis es zum Konkurs gekommen war. Mit den 1,8 Millionen Euro, die eigentlich für Wechselgeschäfte vorgesehen waren, habe er seinen aufwändigen Lebensstil finanziert. Er sei damals überheblich und wie von Sinnen gewesen.

Kaufrausch als Motiv

Er habe sich etwa einen Whirlpool für 100.000 Euro geleistet oder sich gleich zwölf Grillstationen gekauft, sagte er vor Gericht aus. Auch eine Kleinspur-Eisenbahn im Wert von 100.000 Euro habe er sich zugelegt.

Eine Erklärung für seinen Kaufrausch habe er nicht, so der 51-Jährige. Er habe mit der Wechselstube gut verdient. Es tue ihm sehr leid, dass das geschehen ist.

Gutachten über Zurechnungsfähigkeit

Gerichtspsychiater Reinhard Haller legte ein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten vor. Laut den behandelten Psychologen und Psychiatern des Angeklagten leidet er an einer manisch-depressiven Erkrankung. Haller kam in seinem Gutachten zu einem anderen Ergebnis. Der 51-Jährige habe eine Persönlichkeitsstörung.

Aus Geltungssucht habe der Angeklagte auf großen Fuß gelebt, zugleich aber auch depressive Phasen durchlebt, so Haller. Diese psychische Störung sei aber nicht so schwer, dass die Zurechnungsfähigkeit des Mannes dadurch aufgehoben wäre.

Kritik der Richterin an Bank

Der 51-Jährige wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Die Höhe der Schadenssumme und der Tatzeitraum über mehrere Jahre hinweg haben sich erschwerend auf das Urteil ausgewirkt. Milderungsgründe waren unter anderem, dass der Angeklagte unbescholten, voll geständig und reumütig war.

Der Angeklagte muss dem ÖAMTC 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, da er Autobahn-Vignetten verkauft, den Erlös aber nicht weitergeleitet hatte. Der geschädigten Bank muss der 51-Jährige 1,5 Millionen Euro zurückzahlen. Die vorsitzende Richterin kritisierte, dass der Bank nicht früher das massiv überzogene Konto aufgefallen ist. Das Urteil ist nicht rechstkräftig.