Haftstrafe im Vergewaltigungsprozess

Im Vergewaltigungsprozess ist am Dienstag ein 18-jähriger Mann zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht hat den Angeklagten für schuldig befunden, seine Freundin mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen und auch geschlagen zu haben.

Aus Sicht des Gerichts hat die Freundin des Angeklagten bei ihren Aussagen einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Laut Anklage ist sie fast ein Jahr lang vom 18-jährigen Angeklagten geschlagen, getreten, beschimpft und bedroht worden. Zudem hatte er mehrfach gegen ihren Willen Sex mit ihr.

Strafmildernd aus Sicht des Gerichts waren das jugendliche Alter des Angeklagten, das teilweise Geständnis und der Alkoholeinfluss. Erschwerend sei das Zusammentreffen mehrerer Vergehen, dass die Taten besonders verwerflichen waren und dass es zu Tatwiederholungen gekommen ist.

Prozess - Mann vor Gericht

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Angeklagter vor Gericht

2.000 Euro Schmerzengeld

Zusätzlich zu den zwei Jahren Haft muss der 18-Jährige 2.000 Euro Teilschmerzengeld an das Opfer zahlen. Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf der schweren Körperverletzung. Einen Kopfstoß, den er einem Polizisten bei der Festnahme verpasst haben soll, sei im Eifer des Gefechts passiert. Absicht könne man ihm keine unterstellen. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin zeichnet düsteres Bild

Die Staatsanwältin zeichnete vor Gericht ein düsteres Bild von der Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin. Demnach soll es dreimal unter Druckausübung zu sexueller Gewalt gekommen sein. Zudem sei die junge Frau laufend der Gewalt ihres Freundes ausgesetzt gewesen. So habe sie der Angeklagte von Juni 2017 bis April 2018 öfters geschlagen, getreten und sogar mit dem Umbringen bedroht. Außerdem habe der 18-Jährige seiner Freundin ständig Vorschriften gemacht - zum Beispiel, mit wem sie sich treffen dürfe. Drei Zeugen, die den Angeklagten entlasten wollten, haben laut Gericht gelogen. Der Richter bezeichnete den Angelklagten als manipulativ.