Raumplanung: „vau | hoch | drei“ zufrieden

Die Initiative „vau | hoch | drei“ zeigt sich relativ zufrieden mit dem von der Landesregierung beschlossenen neuen Raumplanungspaket - Verbesserungsvorschläge gibt es dennoch.

Die Gesetzesnovelle ist grundsätzlich ein gut gelungenes Werk: So bewertet Josef Mathis von der Initiative „vau | hoch | drei“ die am Dienstag von der Landesregierung vorgestellte Neufassung des Grundverkehrsgesetzes - mehr dazu in Raumplanung: Aus für Bodenhortung. Die Initiative hat sich im Lauf der Überarbeitung des Gesetzes immer wieder mit Ideen und Vorschlägen zu Wort gemeldet.

Kritik am Raumplanungsgesetz

Für die Landesregierung beginnt mit der beschlossenen Novelle die moderne Raumplanung. Die Kritiker finden die Änderung nicht mutig genug.

Zur Perfektion fehlen dem Paket laut Mathis aber noch zwei wichtige Dinge: Zum einen die Möglichkeit für Gemeinden, landwirtschaftlichen Grund bewilligungsfrei kaufen zu können: „Das ist notwendig, damit die Gemeinden eine aktive Bodenpolitik machen können. Und das zweite ist eine Abgabe auf bestehendes Bauland, wenn man es nicht bebaut.“ Diese Abgabe soll dann bezahlt werden müssen, wenn bestehendes Bauland innerhalb einer bestimmten Frist nicht bebaut wird. Mathis kann sich hier etwa einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten der neuen Novelle vorstellen.

Initiative will Infrastrukturabgabe

Der vorliegende Text sieht bekanntlich die Möglichkeit vor, nicht bebautes Bauland durch die Gemeinden wieder rückwidmen zu können. Laut Mathis wird hier aber ein entscheidender Punkt außer Acht gelassen: „Man muss bei diesen Überlegungen immer die Steigerung des Grundstückswertes miteinbeziehen. Der wird in der Regel privatisiert und die öffentliche Hand hat dann die Infrastrukturkosten.“ Genau darum brauche es eine sogenannte Infrastrukturabgabe. Mathis ist überzeugt, dass nur so der Baulandhortung tatsächlich ein Riegel vorgeschoben werden kann.