Raumplanung: Aus für Bodenhortung

Wirtschaft und Bevölkerung wachsen - und damit auch die Nachfrage nach Wohnraum. Grundstücke werden immer rarer und teurer. Wie also bezahlbaren Wohnraum schaffen? Das ist eine der zentralen Fragen der Raumplanung, deren Neuordnung am Dienstag beschlossen wurde.

Gezielte Siedlungsschwerpunkte, zeitlich vorgegebene Bauverpflichtung, räumliche Entwicklungspläne und Vermeidung von Baulandhortung: Die Landesregierung hat heute Vormittag die Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs in Vorarlberg beschlossen.

Raumplanung: Aus für Bodenhortung

Die Landesregierung hat am Dienstag die Neuordnung der Raumplanung beschlossen.

Keine Bodenhortung mehr

Wohnen wird immer teurer. Dieser Entwicklung müsse man gegensteuern, erklärt Landesrat Johannes Rauch (Grüne): „Wenn der Markt versagt, muss die Politik reagieren - und vor dieser Situation stehen wir.“ Reagieren will die Landesregierung zum einen mit einer Novelle des Grundverkehrsgesetzes.

Eingeführt wird ein sogenanntes Erklärungsverfahren, sagt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) in Bregenz: „Wir kämpfen aktiv gegen Bodenhortung. Es gibt keinen Freibrief mehr für Bodenhortung.“ Wer also ein als Bauland gewidmetes Grundstück kauft, muss dieses in zehn Jahren auch bebauen. Tut er das nicht, muss er das Grundstück der Gemeinde verkaufen. Im äußersten Fall kann es auch versteigert werden.

Mietvertrag

ORF.at/ Dominiquee Hammer

Es gibt auch Ausnahmen

Freilich gibt es Ausnahmen: Die betreffen Privatpersonen, die einmalig bis zu 800 Quadratmeter kaufen, und Betriebe, die angrenzend an ihr Gelände weitere 3.000 Quadratmeter zukaufen. Auch die Grundstücksteilung innerhalb der Familie ist ausgenommen.

Fristen im Raumplanungsgesetz

Die zweite Änderung betrifft das Raumplanungsgesetz. Wer sein bisheriges Grundstück zukünftig als Bauland umwidmen lässt, hat innerhalb einer Frist von sieben Jahren auch zu bauen. Ansonsten droht die Rückwidmung - und zwar ohne Entschädigung.

Auswirkungen auf Parkplätze

Die beiden Novellen haben auch Einfluss auf Handel und Parkplätze. Wie Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) ausführt, haben Gemeinden künftig bei Einkaufszentren ab einer Fläche von 900 Quadratmetern darauf zu achten, dass die Zentren zweistöckig errichtet und Zweidrittel der notwendigen Parkplätze dafür zwingend in der Tiefgarage oder im Obergeschoss untergebracht werden. Generell soll in Städten und Gemeinden verdichtet gebaut, die Siedlungsränder nicht weiter ausgedehnt werden.

Gemeinden werden stärker in die Pflicht genommen

Auch die Gemeinden sollen stärker in die Pflicht genommen werden - sie müssen in Kooperation mit Nachbargemeinden verpflichtende räumliche Entwicklungsplänen erstellen. Darin vorzusehen: Erhaltung der Ortskerne, weitere Besiedlung in höherer und verdichteter Bauweise nach innen sowie freie Flächen für sozialen Wohnbau, öffentlichen Verkehr und nötige Infrastruktur.

Kritik von NEOS

NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht spart nicht mit Kritik: „Ich kann den Jubel der Landesregierung für ihre Raumplanungspläne nicht nachvollziehen. Es wurden keine nachhaltigen oder mutigen Entscheidungen getroffen. Diese Scheinlösungen schauen vielleicht auf dem Papier gut aus, langfristig wird es aber keine spürbaren Veränderungen geben. Vielmehr bleibt ein Großteil der Maßnahmen zahnlos.“

Landwirtschaftskammer will mehr Konsequenz

Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger fordert mehr Konsequenz: „Die Landwirtschaftskammer fordert die vorrangige Nutzung alter Bausubstanz und der bereits als Bauland gewidmeten Flächen. Neue Widmungen von Bauland sollen auf den nachgewiesenen konkreten Bedarf eingeschränkt werden.“ Ein Ende der Baulandwidmung auf Vorrat werde von der bäuerlichen Vertretung gefordert, genauso wie das Ende für den Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese.

IV: „Licht und Schatten“

Die Industriellenvereinigung sieht indes „Licht und Schatten": „Positiv hervorzuheben sind die nochmaligen Änderungen, wonach das Land mehr Verantwortung übernimmt und damit dem Kirchturmdenken entgegenwirkt. Ebenso positiv hervorzuheben sind die zusätzlichen Ausnahmen für angrenzende Betriebsgebiete, Tauschflächen und die Bauindustrie“, so Präsident Martin Ohenberg in einer Aussendung. Bedenken zur drohenden Bürokratie seien aber nur teilweise ausgeräumt worden, ebenso sei die Überarbeitung der Landesgrünzone ausgeklammert worden.