51-Jährige wegen Veruntreuung verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch hat sich am Dienstag eine 51-jährige Frau wegen Veruntreuung verantworten müssen - sie soll die Abrechnungen in einem Wettlokal manipuliert haben. Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Laut Anklage soll die gebürtige Serbin als Mitarbeiterin eines Wettlokals Abrechnungen manipuliert und so fast 60.000 Euro abgezweigt haben. Die Frau war am Dienstag nicht geständig. Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass die 51-Jährige Geld veruntreut hat. Die genaue Schadenssumme sei aber nicht mehr zu eruieren. Die Frau akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahmen ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Frau nicht geständig

Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe am Dienstag vor Gericht. Sie habe genug Geld gehabt, es sei daher gar nicht nötig gewesen, aus der Kassa des Geldlokals zu stehlen. Sie habe etwa 1.650 Euro netto verdient und zudem jeden Montag einen Betrag in Höhe von 500 Euro von ihrem Sohn erhalten. Allerdings gab sie zu, jeden Monat 250 Euro aus einer Wettlokal-Kassa genommen zu haben. Dieses Geld habe ihr zugestanden, weil ihr Zahltag um diesen Betrag geringer ausgefallen sei. Das sei mit ihrem Chef so abgemacht gewesen.

Die Angeklagte gab auch zu, viel an Spieltautomaten gezockt zu haben - für insgesamt rund 30.000 Euro, inklusive Gewinne. Das sei aber ihr eigenes Geld gewesen. Den im Wettlokal fehlenden Betrag von 60.000 Euro könne sie sich nicht erklären, so die Angeklagte am Dienstag. Ihre Kassa-Abrechnungen hätten immer gepasst. Zudem hätten mehrere Personen Zugang zu der Kassa gehabt.

Zeugen belasten Angeklagte schwer

Eine leitende Angestellte der Betreiberfirma des Wettlokals belastete die 51-jährige Angeklagte dann aber schwer: Aus den Abrechnungen gehe eindeutig hervor, dass nur sie die fehlenden Geldbeträge veruntreut haben könne. Als die Zeugin die Angeklagte nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten zur Rede gestellt habe, habe die 51-Jährige auch zugegeben, Geld aus der Kassa genommen und verspielt zu haben.

Eine zweite Zeugin - eine ehemalige Arbeitskollegin - bestätigte dieses Gespräch. Damals habe die Angeklagte die Veruntreuung mit ihrer Spielsucht gerechtfertigt. Das Gericht folgte weitgehend der Darstellung der Zeugen und verhängte eine Geldstrafe. Als strafmildernd wurde die Unbescholtenheit der Frau gewertet, als straferschwerend der Zeitraum, über den sich die Straftaten erstrecken, sowie das fehlende Geständnis der Frau.