Rechtsanspruch auf Vier-Tage-Woche?

Der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wolfgang Katzian, pocht auf einen Rechtsanspruch für die Vier-Tage-Woche. Die Freude bei den Wirtschaftstreibenden hält sich in Grenzen.

In einzelnen Betrieben gibt es bereits Vereinbarungen, dass Mitarbeiter nur vier Tage pro Woche arbeiten müssen - dafür aber jeweils zehn Stunden. Aktuell wird gerade bei der Post über ein solches Modell auf freiwilliger Basis verhandelt. Die Gewerkschaft geht jetzt einen Schritt weiter und will einen Rechtsanspruch auf die Vier-Tage-Woche in allen Kollektivverträgen verankert wissen.

Forderung nach Vier-Tage-Woche

Der Österreichischen Gewerkschaftsbund fordert einen Rechtsanspruch auf die Vier-Tage-Woche. Vorarlbergs Gewerkschafter unterstützen diese Forderung.

„Ganz entscheidend ist natürlich die Freiwilligkeit aus Sicht des Arbeitnehmers“, ergänzt Norbert Loacker, Landesvorsitzender des ÖGB in Vorarlberg. Die Vorteile liegen für Loacker auf der Hand: Die Arbeitnehmer würden längere Freizeitblöcke zur Erholung erhalten. Und Arbeitnehmer, die einen langen Arbeitsweg haben, brauchten nur vier- statt fünfmal zur Arbeit zu fahren.

Ablehnung auf Wirtschaftsseite

Bei der Wirtschaftskammer stößt dieser Vorschlag auf Ablehnung. Betriebe dazu zu verpflichten, das Vier-Tage-Modell anbieten zu müssen, sei nicht sinnvoll. Arbeitszeitmodelle würden erfahrungsgemäß dann am besten funktionieren, wenn sie auf Unternehmensseite vereinbart würden, sagt Christoph Jenny, Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

Außerdem gelte: „Die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche ist derzeit schon im Arbeitszeitgesetz vorgesehen. Das heißt überall dort, wo Unternehmen oder/und der Betriebsrat es für sinnvoll erachten, ist eine entsprechende Vereinbarung schon jetzt möglich“, so Jenny. Der Präsident der Industriellenvereinigung, Martin Ohneberg, pflichtet Jenny bei und ergänzt, dass nicht jeder Betrieb die Möglichkeit hätte, das von der Gewerkschaft geforderte Modell umzusetzen.