Befangenheit ein Risiko bei Rhesi-Abstimmung
Laut Bürgermeister Fritz Maierhofer (ÖVP) gibt es vor der Abstimmung noch offene Fragen, die geklärt werden müssen. So werde für die Auswirkungen von Grund- und Oberflächenwasser etwa noch eine Lösung gesucht, sagt Maierhofer. Damit wackelt der geplante Abstimmungstermin Anfang Juli, die Entscheidung könnte also erst nach der Urlaubszeit fallen.
Rhesi-Abstimmung in Koblach
Wann die Rhesi-Abstimmung in Koblach stattfinden wird, ist noch unklar. Wie viele Gemeindevertreter befangen sind, steht laut Bürgermeister auch noch nicht eindeutig fest.
Nutzungsberechtige dürfen nicht abstimmen
Auch formalrechtlich birgt die Abstimmung gewisse Gefahren. Denn jene Koblacher Gemeindevertreter, die zugleich Nutzungsberechtigte der Gemeindeflächen sind, dürfen nicht abstimmen, weil sie befangen sind. Das gilt auch für nahe Angehörige. Doch diese offensichtliche Befangenheit kann weder vom Bürgermeister noch von einer Behörde verordnet werden. Diese Entscheidung muss jeder Mandatar für sich selbst treffen. Wie viele Mandatare befangen sind, steht laut Maierhofer noch nicht fest - das müsse noch genau geprüft werden.
Entscheidung anfechtbar
Sollte das Abstimmungsergebnis durch als befangen eingestufte Gemeindevertreter jedoch beeinflusst werden, ist die Entscheidung anfechtbar. Und dann könnte die Entscheidung von der Bezirkshauptmannschaft wegen eines Formalfehlers aufgehoben werden.
Links:
- Nächster Schritt zu RHESI-Umsetzung (vorarlberg.ORF.at, 8.5.2018)
- Rhesi: Schweizer setzen auf Überzeugungsarbeit (vorarlberg.ORF.at, 20.3.2018)
- „Rhesi“-Initiatoren fordern Solidarität (vorarlberg.ORF.at, 8.2.2018)