Schweizer Gülle: Keine Beanstandungen mehr

Seit fast zwei Jahren müssen Gülle-Transporte aus der Schweiz beim Land Vorarlberg und beim Zoll angekündigt werden. Diese Regelung, die Gülle von kranken Tieren von heimischen Böden fernhalten soll, hat sich aus Sicht des Landes bewährt.

Gülle aus der Schweiz wird auf Vorarlberger Feldern ausgebracht - diese Praxis hat in der Vergangenheit für Diskussionen und einen Rechtsstreit gesorgt. Aufgrund des Zeitplans, wer wann und wo Gülle nach Vorarlberg einführt, sind nun laut Landesveterinär Norbert Greber Kontrollen beim Zoll möglich. Ihm zufolge klappt die Anmeldung gut, Beanstandungen habe es zuletzt keine gegeben.

Menge des Düngers erst 2019 prüfbar

Greber bemängelt allerdings, dass derzeit noch nicht überprüft werden kann, wie viel Düngemittel tatsächlich auf den Feldern landet. Hier setzt er große Hoffnungen in das vor kurzem im Landtag beschlossene Bodenschutzgesetz.

Damit kann künftig vor Ort kontrolliert werden, ob etwa Plastikstreu ausgebracht wurde. Auch die Beschränkung des Düngens auf die Vegetationszeiten - also nicht im Winter - kann so laut Greber sichergestellt werden. Er bezeichnet das neue Gesetz als wichtige Bestimmung zum Schutz des Bodens. In den kommenden Tagen wird das Gesetz kundgemacht, in Kraft treten wird es im Jänner 2019.

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