Beschwerden gegen Hafenausbau abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Beschwerden gegen die Neugestaltung und Erweiterung des Salzmann-Hafens in Fußach abgewiesen. Damit darf der Betreiber die Anlage im Naturschutzgebiet am Rohrspitz grundsätzlich umbauen.

Seit vielen Jahren wurde über den Ausbau des Salzmann-Hafens gestritten. Neben einer Bürgerinitiative wehrten sich auch Naturschutz-Organisationen vehement gegen das Projekt mitten im Schutzgebiet „Natura 2000“ - mehr dazu in Salzmann-Hafen: Entscheidungsfrist läuft ab.

Parteistellung für Projektgegner

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hatte das Vorhaben bereits im Herbst 2016 bewilligt. Dagegen haben Naturschutzorganisationen und Anrainer Beschwerden erhoben. Sie brachten im Wesentlichen vor, sie hätten im naturschutzrechtlichen Verfahren Parteistellung. Das durchgeführte Verfahren hätte demnach zugunsten des Naturschutzes ausgehen müssen.

Salzmann-Hafen: Grünes Licht für Umbau

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Beschwerden gegen die Neugestaltung und Erweiterung des Salzmann-Hafens in Fußach abgewiesen.

Diese Ansicht teilt das Landesverwaltungsgericht laut Präsident Nikolaus Brandtner insoweit, als den Beschwerdeführern im Verfahren betreffend die Naturverträglichkeitsabschätzung bzw. Naturverträglichkeitsprüfung in Bezug auf das Natura 2000 Gebiet „Rheindelta“ Parteistellung zukomme.

Schutzmaßnahmen für „Natura 2000“-Gebiet

Allerdings habe das durchgeführte Verfahren zu einem positiven Ergebnis für die Antragstellerin - die Rohrspitz Yachting Salzmann GmbH - geführt, teilte Brandtner am Donnerstag mit. „Die eingeholten Gutachten zeigen, dass das ‚Natura 2000‘-Gebiet zwar während der Bauphase beeinträchtigt werden könnte. Diese Beeinträchtigungen können aber durch die seitens der Antragstellerin geplanten Maßnahmen und durch die von der Behörde vorgeschrieben Auflagen wirksam verhindert werden“, so Brandtner.

Rohrspitz Pläne

Naturschutzanwaltschaft

Fotomontage - so soll das geplante Gebäude am Rohrspitz ausschauen.

Gegen diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts können noch Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Von Seiten der involvierten Naturschutzorganisationen heißt es, man wolle sich nicht geschlagen geben und den Instanzenzug komplett ausschöpfen.

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