Sexuelle Übergriffe auf Enkelin: Zehn Jahre Haft

Ein 70-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer zehnjährigen Haftstrafe und Schmerzensgeld in Höhe von 21.000 Euro verurteilt worden. Er soll seine Enkelin mehrfach sexuell missbraucht haben.

Der Pensionist soll sich zwischen 2013 und 2016 mehrfach an dem Mädchen vergangen haben. Unter anderem soll er sie zweimal vergewaltigt haben. Dafür wurde der 70-Jährige jetzt nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft und Schmerzensgeld in Höhe von 21.000 Euro verurteilt. Zudem haftet er für alle zukünftigen Folgeschäden.

Eine Gutachterin hatte die Beeinträchtigungen des Mädchens, das im Tatzeitraum zwischen zehn und 13 Jahren alt war, als schwere Körperverletzungen gewertet. Der Angeklagte hatte bei Beginn der Verhandlung im September Fehler eingeräumt, stritt aber ab, seine Enkelin vergewaltigt zu haben.

Zweite Verurteilung wegen Missbrauchs

Es handelt sich bereits um die zweite Verurteilung des heute 70-Jährigen. Schon vor zehn Jahren stand er wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. Das Strafmaß belief sich damals auf zwei Jahre bedingter Haft.

Diese Vorgeschichte, der lange Tatzeitraum und die vielen Übergriffe wurden am Freitag als erschwerend gewertet. Strafmildernd wirkten sich das teilweise Geständnis des Mannes und sein hohes Alter aus. Gleichzeitig betonte der vorsitzende Richter, der Angeklagte hätte hauptsächlich „verheimlicht und verniedlicht“.

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