Stark-Raucher müssen mit Konsequenzen rechnen

In anderen Bundesländern sollen Raucher ihre Rauchpausen zukünftig einarbeiten - oder das Rauchen wird am Arbeitsplatz komplett verboten. In Vorarlberger Unternehmen müssen Raucher ausstempeln, wenn sie zu viele Pausen machen.

Große Vorarlberger Arbeitgeber wie die Krankenhausbetriebsgesellschaft, die Firma Doppelmayr oder die Firma Blum haben sich mit dem Thema rauchende Mitarbeiter und Pausengestaltung schon längst intensiv auseinandergesetzt.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Rauchpausen in Vorarlberg

In anderen Bundesländern sollen Raucher ihre Pausen zukünftig einarbeiten müssen - in Vorarlberg sieht man dafür noch keine Notwendigkeit.

Das habe damit zu tun, dass sich die Betriebe verstärkt um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern würden, meint Christl Marte-Sandholzer von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Zudem sei die Zeiterfassung durch neue elektronische Systeme zunehmend einfacher geworden - damit könnten Rauchpausen „reibungslos“ erfasst werden.

Wer mehr Pausen braucht, muss ausstempeln

Eines scheint bei allen Firmen gleich zu sein: Raucher sollen nicht verdammt, das Rauchen aber auch nicht unterstützt werden. Blum hat etwa vormittags und nachmittags jeweils eine individuelle Pause vorgesehen, sagt Personalleiter Johannes Berger. „Wenn jemand über die definierten Möglichkeiten hinaus dann Bedarf hat, individuelle Pausen zu machen, sind die Mitarbeiter angehalten und gebeten, dafür auszustempeln.“

Rauchpausen müssen bei Blum also nur dann eingearbeitet werden, wenn sie das übliche Maß überschreiten. In anderen Betrieben wird das ähnlich gehandhabt.

Anfragen von Nichtrauchern

Beschwerden über rauchende Mitarbeiter kommen ganz selten von Unternehmensseite. „Die überwiegende Anzahl der Anfragen, die an uns gestellt werden, läuft eigentlich darauf hinaus, dass Nichtraucher sich erkunden, ob die rauchenden Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Rauchpausen haben“, sagt Christian Maier, Leiter Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Vorarlberg.

Das müsse man sich im Einzelfall anschauen: Habe der Arbeitgeber in der Vergangenheit bezahlte Rauchpausen toleriert, gelte das als betriebliche Übung - und daraus entstehe für den Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch. Der Nichtraucher darf parallel auch pausieren, allerdings nur, wenn er das - wie der Raucher - immer schon gemacht hat. Dann sticht auch bei ihm das Gewohnheitsrecht.