60 Entschädigungen wegen Ernteausfalls

Weniger Obstbauern als erwartet haben um Entschädigungen für ihre Ernteausfälle angesucht. Bis Ende der Frist gingen 60 Anträge Ende September ein. Die Landesverwaltung hatte ursprünglich mit etwa 100 Ansuchen gerechnet.

Auch wenn die Antragsfrist bei Wein noch bis zum 15. November läuft, werden nicht mehr viele Anträge beim Land eingereicht. Die Obstbauern mussten auf Grund des Frosts im Frühjahr Einbußen von durchschnittlich 75 Prozent hinnehmen. Die Bauern erwarten sich nur eine recht geringe Entschädigung.

Niedrige Obergrenze für Direktvermarkter

Die Entschädigungsrichtlinie ziele auf genossenschaftlich organisierte Obstbauern ab. In Vorarlberg sind fast alle Obstproduzenten Direktvermarkter. Die Regelung sei anlässlich eines Falls in der Steiermark so ausgearbeitet worden, erklärt Ulrich Höfert von der Landwirtschaftskammer.

Für Direktvermarkter ist die Obergrenze für die Entschädigung verhältnismäßig niedrig. Sie liege bei rund 4.300 Euro für jeden angebauten Hektar. Allerdings halbiert sich dieser Wert noch einmal, wenn das Obst nicht gegen Hagel versichert war. Dadurch fallen in Vorarlberg viele um die Hälfte der Entschädigung um, sagt Jens Blum der Sprecher der Erwerbsobstbauern im Land.

Lokalaugenschein auf Höfen

Das treffe vor allem jene Bauern, die „Subira“ anbauen. Diese Birnen werden nicht gegen Hagel versichert, weil sie zu Maische und Schnaps verarbeitet werden. Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) will eine Gesamteinschätzung für alle Höfen erstellen. Bis Ende Oktober soll feststehen, wieviel Entschädigung die Bauern bekommen.