70-Jähriger soll Enkelin vergewaltigt haben

Ein 70-jähriger Mann muss sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten: Ihm werden zwei Vergewaltigungen sowie weitere sexuelle Straftaten an seiner Enkelin vorgeworfen. Der Pensionist ist teilweise geständig.

Der 70-Jährige ist bereits einmal wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Bei dem Prozess, der am Dienstag begonnen hat, werden ihm u.a. zwei Vergewaltigungen im Zeitraum von drei Jahren vorgeworfen.

Er soll seine Enkelin auf einem Tisch in seiner Wohnung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Außerdem habe er mit dem Mädchen gemeinsam einen Pornofilm angesehen und dabei gegen den Willen des Mädchens einen Finger in ihre Scheide eingeführt. Das Mädchen war im Zeitraum, in dem die Taten geschehen sein sollen, zwischen zehn und 13 Jahre alt.

Mann führt Erektionsstörungen ins Treffen

Der Angeklagte zeigte sich am Dienstag teilweise geständig. Er sagte vor Gericht, er habe keinerlei Gewalt angewendet und niemandem wehtun wollen. Er betonte mehrfach, dass er einen Fehler gemacht habe und dass es ihm leid tue. Auf die Frage des Richters, warum er Fotos von seinem Geschlechtsteil gemacht habe oder warum er seine Enkelin nackt fotografiert habe, meinte er, er sei eben ein guter Mensch und habe immer das gemacht, was man von ihm erbeten habe.

Er habe der Enkelin in all der Zeit aber auch nicht gesagt, dass ihre „Angebote“, wie er es nannte, nicht in Ordnung wären. Zum Vorwurf der Vergewaltigung meinte der Angeklagte, er leide seit mehreren Jahren an Erektionsstörungen und könne deshalb keinen Geschlechtsakt vollführen. Schon deshalb komme eine Vergewaltigung nicht in Frage. Der Prozess wurde vertagt.