Genügend Unterschriften für Volksabstimmung

Die Grüne Liste Götzis hat die notwendigen Unterstützungserklärungen für eine Volksabstimmung gesammelt. Vermutlich im Februar oder im März werden die Bürger über die Zukunft eines Grundstückes neben dem Garnmarkt in Götzis entscheiden.

Soll das Grundstück nördlich des Garnmarktes in Götzis teilweise verbaut oder als Park gewidmet werden? Über diese Frage will die Grüne Liste Götzis die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen und hat deshalb eine Volksabstimmung in die Wege geleitet.

Garnmarkt Volksabstimmung

Vorarlberg Atlas

Lage des Grundstücks nördlich des Garnmarktes

1.300 Unterstützungserklärungen

Nach eigenen Angaben hat die Grüne Liste Götzis über 1.300 Unterstützungserklärungen gesammelt, also deutlich mehr als die geforderten 1.075. Das sei ein sehr klarer Auftrag der Götznerinnen und Götzner, die Volksabstimmung durchzuführen, sagt Thomas Ender von der Grünen Liste Götzis. Der Zuspruch der Bürger sei überwältigend und nicht zu erwarten gewesen. Es hätten sich nicht nur viele Menschen als Unterschriften-Sammler zur Verfügung gestellt, sondern auch die Bereitschaft bekundet, an der Gestaltung des geforderten Parks mitzuarbeiten. Denn entscheidend sei für viele Götzner nicht nur, dass in ihrer Gemeinde nicht alles verbaut werde, sondern auch das Gefühl, von der Gemeindepolitik nicht informiert und somit überfahren zu werden, sagt Ender.

Ein ÖVP-Flugblatt, in dem aufgefordert wurde, nicht ungefragt für die Volksabstimmung zu unterscheiben, sei rasch durchschaut worden und habe das Unterschriften-Sammeln noch erleichtert.

Gemeindewahlbehörde am Zug

Am Zug ist jetzt die Gemeindewahlbehörde. Sie prüft die Korrektheit der Unterstützungserklärungen, Bürgermeister Christian Loacker (ÖVP) erwartet da keine Probleme. Zwischen Weihnachten und Neujahr wird die Gemeindewahlbehörde tagen, dann muss der Bürgermeister die Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung erlassen. Abstimmungstermin wird laut Bürgermeister Loacker Ende Februar-Anfang März sein - das Ergebnis ist bindend.

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