Kurdendemo-Prozess: Haft- und Geldstrafen

Am Landesgericht Feldkirch sind am Freitag die Urteile nach einer Messerstecherei bei der Kurdendemonstration vor eineinhalb Jahren in Bregenz gefallen. Der 27-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, sechs weitere Angeklagte zu Geldstrafen.

Für den Richter war klar, dass der Angeklagte für die Messerstecherei im Vorfeld der Demonstration verantwortlich war und beide Opfer, zwei jugendliche Gegendemonstranten, niederstach. Er verurteilte ihn deswegen zu drei Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung.

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Kurdendemo-Prozess Finale

Im Beitrag sehen Sie: Gernot Hämmerle, Redakteur ORF Vorarlberg

In die Schlägerei verwickelt waren laut Richter offensichtlich sechs weitere Angeklagte. Sie sollen auf ein bereits am Boden liegendes Opfer eingeschlagen haben. Die sechs Beschuldigten wurden wegen Raufhandels zu Geldstrafen verurteilt. Ein achter Angeklagter wurde freigesprochen - er habe bei der Auseinandersetzung als einziger versucht zu schlichten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Gerichtsmediziner: Lebensbedrohliche Verletzungen

Gerichtsmediziner Walter Rabl bestätigte durch sein Gutachten, dass die Verletzungen der beiden niedergestochenen Opfer durchaus lebensbedrohlich sein hätten können. Die Stiche wurden mit ordentlicher Wucht zugefügt, die inneren Verletzungen waren laut Rabl dementsprechend schwer. Es sei reiner Zufall gewesen, dass die Opfer verhältnismäßig gut davon gekommen seien. Drei ebenfalls befragte Polizisten bestätigten lediglich ihre Aussagen.

Videos von Journalisten als wichtiges Beweismittel

Entscheidend waren deshalb für den Richter zwei Videoaufnahmen eines Journalisten. Darauf waren die Vorfälle - wenn auch unscharf - zu erkennen. Ohne sie hätte es keine stichhaltigen Beweise gegeben, und der Fall wäre im Sand verlaufen, so der Richter.

Uninteressierte Zeugen

Die Zeugenaussagen waren nämlich keine große Hilfe: Die Zeugen - meist Familienmitglieder oder Freunde der Angeklagten - waren vollkommen uninteressiert oder konnten sich laut eigenen Angaben an nichts mehr erinnern. Und auch die Angeklagten - allen voran der Hauptangeklagte - waren nicht geständig. Lediglich zwei Beschuldigte gaben zu, dass sie in die Schlägerei verwickelt waren.

Bereits drei Verhandlungstage

Drei Verhandlungstage fanden bereits im April statt, alle unter großem Polizeiaufgebot. Sämtliche Zeugen wurden bereits damals befragt, die meisten konnten sich nicht mehr an die Vorfälle erinnern - mehr dazu in Erinnerungslücken beim Kurdendemo-Prozess.

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