Lech: „Detektiv“ prüft Nutzung von Wohnungen

Die Schweizer haben am Sonntag dafür gestimmt, dass dem Wachstum an Zweitwohnsitzen für Ferienzwecke ein Ende gesetzt werden soll. Auch in Vorarlberg sind Zweitwohnsitze stets ein Thema. In Lech ist ein Kontrolleur unterwegs, der die tatsächliche Nutzung von Wohnungen prüft.

In der Schweiz stimmte am Sonntag eine knappe Mehrheit dafür, dass der Bau von Zweitwohnsitzen bei 20 Prozent pro Gemeinde begrenzt wird. Damit soll die Zersiedelung in den Berggebieten gestoppt werden. In 20 Schweizer Gemeinden beträgt der Anteil an Zweitwohnsitzen bereits zwischen 60 und 80 Prozent.

In allen Gemeinden, wo die 20 Prozent schon überschritten sind, bedeutet das Ja des Stimmvolkes einen Baustopp bei Zweitwohnsitzen für die nächsten Jahre. Die Gemeinden sprachen sich im Vorfeld gegen eine solche Beschränkung aus. Sie befürchten Einschränkungen in ihrer Tourismus-Entwicklung.

Lech: „Arbeitsplätze werden gefährdet“

Auch in Vorarlberg sind Ferienwohnungen seit Jahren ein Thema, das Ländle hat eines der schärfsten Raumplanungsgesetze. In Lech ist die Gemeinde strikt gegen zu viele Ferienwohnungen - also anders als in Schweizer Gemeinden. Mehr Ferienwohnungen würden weniger Gäste bedeuten und das gefährde Arbeitsplätze - so die Einschätzung der Lecher Gemeindevertretung. Seit Jahren kämpfen Wohnungseigentümer in dem Arlbergort darum, ihre Immobilie als Zweitwohnsitz nutzen zu dürfen.

Muxel: „Totengräber des Qualitätstourismus“

In Lech gibt es 400 Wohnungen, die als Ferienwohnung gewidmet sind. Doch die Gemeinde vermutet, dass auch Wohnungen, die eigentlich als Hauptwohnsitz gewidmet sind, in Wirklichkeit nur als Ferienwohnungen genützt werden. Für Bürgermeister Ludwig Muxel sind solche „illegalen Zweitwohnsitze“ der „Totengräber des Qualitätstourismus“. Derzeit geht ein Kontrolleur mehr als 30 Fällen nach und prüft die tatsächliche Nutzung der Wohnungen.

Brand: Wertschöpfung durch Wohnungseigentümer

In der Gemeinde Brand gibt es rund 200 Ferienwohnungen. 20 Prozent der Gästebetten befinden sich in den Ferienwohnungen, das sei ein guter Kompromiss, heißt es in Brand. So könne ein Geisterdorf verhindert werden. Bürgermeister Erich Schedler betont auch, dass auch die Zweitwohnsitzeigentümer selbst eine Wertschöpfung in den Ort bringen würden. Auch von ihnen profitierten Gastronomie und Bergbahnen.

Anwalt: Raumplanungsgesetz widerspricht EU-Recht

Das Vorarlberger Raumplanungsgesetz sieht vor, dass es im Ermessen der Gemeindevertretung liegt, die Errichtung von Ferienwohnungen zu bewilligen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling vertritt eine Familie, die ihre Wohnung in Lech zu einer Ferienwohnung umwidmen will. Der Anwalt vermisst klare Kriterien und ein gleiches Recht für alle. Das Raumplanungsgesetz widerspreche in dieser Hinsicht dem Europäischen Recht, so Schelling. Nun wird eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vorbereitet.

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Video: „Vorarlberg heute“-Beitrag von Jürgen Sebö. Zu Wort kommen der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel, Rechtsanwalt Karl Schelling und der Bürgermeister von Brand, Erich Schedler.