Haft für obszöne Eintragungen in Kirchenbuch

Ein 24-jähriger Bregenzer ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Er schrieb in das Besucherbuch der Herz-Jesu-Kirche in Bregenz obszöne Eintragungen.

Vor Gericht sagte der Mann, er sei wütend auf den Pfarrer und die Kirche gewesen. Deshalb habe er obszöne Beschimpfungen in das Herz-Jesu-Buch geschrieben. Es handelte sich dabei um drei Seiten. Unter Tabletten- und Alkoholeinfluss steckte er einer Marienstatue eine Zigarette in den Mund und eine Bierdose in die Hand. Eine DNA-Spur an der Zigarette führte die Polizei zu dem Mann.

Dass er auch für den Urin am Beichtstuhl verantwortlich war, konnte dem 24-Jährigen nicht nachgewiesen werden.

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

Zusätzlich zu den zwei Monaten Haft wurde eine bedingte Entlassung aufgrund eines anderen Delikts widerrufen. Damit kommen für den mehrfach Vorbestraften dreieinhalb Monate Haft hinzu. Damit muss der 24-Jährige für fünfeinhalb Monate hinter Gittern, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Aufgrund der Vorstrafen des Mannes und der Tatsache, dass Kirchen gesetzlich geschützt sind, habe eine unbedingte Strafe ausgesprochen werden müssen, so Richterin Karin Dragosits in der Urteilsbegründung.