Ärzte sehen rote Linien überschritten

Die Vorarlberger Ärztekammer beurteilt den Gesetzesentwurf zur Reform der Sozialversicherungen als „massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer“. Definierte rote Linien seien überschritten worden.

Der Präsident der Vorarlberger Ärztekammer, Michael Jonas, übte in einer Aussendung am Donnerstag Kritik an diversen Punkten des Gesetzesentwurfs. Bei den Themen Vertragshoheit und Budgethoheit seien rote Linien überschritten worden. Selbige sind im Frühjahr zwischen den Interessensvertretungen Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ärztekammer in Vorarlberg vereinbart worden.

Jonas stellte fest, dass die Landesstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) keine (Gesamt-)Vertragskompetenz mehr haben würden, „auch Kassenstellen bedürfen künftig der Zustimmung der ÖGK in Wien“, so Jonas. Insbesondere forderte er, dass „Leuchtturmprojekte wie das Vorarlberger Darmkrebsvorsorgeprogramm und verschiedene andere regionale Besonderheiten“ bei einem österreichweit einheitlichen Gesamtvertrag weiterbestehen können.

Hoffen auf Gesundheitslandesrat

Die Vorarlberger Ärztekammer setze aber auf die Zusagen von Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP), der versprochen habe, sich gegen mögliche Verschlechterungen im Land zu wehren. „Die Kammerfunktionäre werden versuchen, gemeinsam mit dem Land Vorarlberg Verbesserungen und Klarstellungen im Gesetzestext zu erreichen“, so Jonas.

Landesrat Bernhard beruhigt

Landesrat Christian Bernhard (ÖVP) sagt gegenüber dem ORF Vorarlberg, die Detailverträge würden weiterhin im Land geregelt, ebenso wie die Vergabe von Ärztestellen. „Niemand wird in Wien für eine Arztstelle anfragen, das machen wir selbst“, sagt Bernhard.

Erneut verspricht der Landesrat, dass es zu keinen Verschlechterungen für die Versicherten kommen werde, die Beiträge blieben im Land. Er sei ein kritischer Begleiter des Reformprozesses - bisher habe es keinen Grund für Warnungen gegeben.