Neues Finanzierungsmodell für ambulante Pflege

Für die ambulante Pflege sollen Betroffene in Vorarlberg ab nächstem Jahr kein eigenes Vermögen mehr zuschießen müssen. Der Landtag will den Beschluss fassen, bis Herbst ein völlig neues Modell für die Finanzierung auszuarbeiten.

Derzeit werden rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen in Vorarlberg zuhause gepflegt. Wenn das Pflegegeld und das Einkommen der Betroffenen nicht ausreichen, muss das Vermögen - in vielen Fällen das Sparbuch - herhalten, um die Differenz auszugleichen. Das soll ab 1. Jänner 2019 nicht mehr der Fall sein.

Fragen der Finanzierung

Der entsprechende Beschluss soll im Landtag gefasst werden. Als erste Partei hatte die FPÖ einen Antrag, dass die ambulante Pflege der Pflege im Heim gleichgestellt werden sollte, eingebracht. Die Freiheitlichen wollten allerdings, dass diese Regelung bereits ab 1. Juli gelten soll.

Dieser Zeitpunkt war den Regierungsparteien ÖVP und Grüne zu kurzfristig, deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Die beiden Parteien haben selbst einen Entschließungsantrag ausgearbeitet, der mehr Zeit für die Fragen der Finanzierung lässt.

Man möchte die Fehler vermeiden, die die Bundesregierung beim Pflegeregress gemacht habe, so Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Zuerst etwas abschaffen und dann die Details ausarbeiten sei nicht der richtige Weg, in Vorarlberg wolle man genau andersrum vorgehen.

Situation für stationär Pflegebedürftige

Seit dem 1. Jänner ist der Pflegeregress für stationär Pflegebedürftige Geschichte. Seither dürfen Pflegeeinrichtungen nicht mehr auf das Vermögen von Betroffenen und ihren Angehörigen und Erben zurückgreifen, um die Pflegeleistungen abzugelten.

Ende Juni hatte die Landesregierung beschlossen, den Regress auch bei der Pflege von Menschen mit Behinderung abzuschaffen. Die Änderung tritt schon am ersten Juli in Kraft - mehr dazu in Pflegeregress bei Menschen mit Behinderung wird abgeschafft.