Ex-Soldat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein ehemaliger Soldat ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurden Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung vorgeworfen.

Die Geschworenen erkannten den 42-Jährigen in allen Anklagepunkten für schuldig. Von der Haftstrafe in Höhe von zweieinhalb Jahren wurden zehn Monate als unbedingte Strafe ausgesprochen. Eine ausführliche Urteilsbegründung gab es nicht. Der ehemalige Soldat zeigte sich am Montag teilweise geständig, bestritt aber eine nationalsozialistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Mann soll Flüchtlinge misshandelt haben

Zu den Vorfällen soll es zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 während eines Einsatzes in Wulkaprodersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) gekommen sein. Der 42-Jährige hat sich laut Anklage antisemitisch geäußert, zudem bezeichnete er Flüchtlinge als „Schweine“ und sagte über diese, sie sollten besser erfrieren.

Ex-Soldat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Ex-Soldat ist zu 2,5 Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurden Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung vorgeworfen.

Der Mann soll zudem Flüchtlinge misshandelt haben. Er soll sie angeschrien, sie niederknien lassen, nach ihnen getreten und sie auch mit einer Taschenlampe geschlagen haben. Eine Kameradin habe der Mann zudem mit einer Pistole bedroht, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Bekennt sich teilweise schuldig

Der ehemalige Berufssoldat bekannte sich zu den Vorwürfen teilweise schuldig. Unter anderem gab er zu, bei einem Bundesheer-Einsatz einen Witz über Juden im NS-Regime erzählt zu haben. Das sei unüberlegt und idiotisch gewesen, sagt der 42-jährige Oberländer am Montag. Er sei kein Verherrlicher des NS-Regimes. Sein Verteidiger sprach von einem unappetitlichen Witz, mit dem die Grenze des guten Geschmacks eindeutig überschritten worden ist. Strafbar sei das aber nicht.

Ex-Soldat vor Gericht

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Ex-Soldat vor Gericht

Drohung nur „Spaß“

In Sachen Verhetzung gab der Angeklagte vor Gericht zwar zu, Flüchtlinge als „Schweine“ bezeichnet zu haben, aber nur, als sie in ein Fahrzeug uriniert hätten. Dass er zu seiner Truppe gesagt habe: „Schnappen wir uns die Schweine!“ oder „Jagen wir die Schweine!“, bestritt er hingegen. Den Vorwurf, Flüchtlinge misshandelt zu haben, bestritt er ebenfalls. Er habe einen Mann mit dem Fuß angestoßen - das sei dumm gewesen.

Im Zusammenhang mit der gefährlichen Drohung sprach er von einem Spaß, der ihm - im Nachhinein gesehen - leid tue. Die Richterin attestierte ihm daraufhin eine interessante Auffassung von Humor. Der Angeklagte sagte zudem, er habe beim Grenzschutz nur einen guten Job machen wollen und sei in dieser Situation etwas übermotiviert gewesen.

Ehemalige Rekruten belasten Angeklagten

Zum Prozess wurden mehrere Zeugen geladen: Mehrere ehemalige Rekruten, die unter dem Angeklagten gedient haben, belasteten den Mann schwer. Er habe sich mehrmals abschätzig über Flüchtlinge geäußert und die Soldaten aufgefordert, im Einsatz nicht zimperlich vorzugehen. Berufsunteroffiziere hingegen sagten am Montag vor Gericht, dass sie damals nichts von antisemitischen Witzen oder Misshandlungen von Flüchtlingen mitbekommen hätten.

Warum ehemalige Rekruten ihm gleich mehrere strafbare Handlungen vorwerfen, konnte sich der Angeklagte nicht erklären. Er vermutete jedoch, dass es sich um einen Racheakt handelt. Immerhin seien die Vorwürfe erst nach dem Burgenland-Einsatz und unmittelbar vor dem Abrüsten der Rekruten aufgetaucht.

Verhandlung vor Schwurgericht

Das Bundesheer zeigte den Mann im April 2017 an. Der Kadersoldat wurde vom Militärdienst suspendiert, mit Ende Juli trat er aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass der Prozess in Feldkirch stattfinden sollte. Da der Mann auch wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angeklagt wurde fand die Verhandlung vor einem Schwurgericht statt.

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