Wallner: Kompetenzverzicht der Länder möglich

Im Zuge einer Verfassungsreform könnten die Bundesländer künftig auf bestimmte Rechte verzichten. Als Beispiel nennt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) das Vetorecht der Länder bei Gerichtsschließungen.

Die Landeshauptleute und Justizminister Josef Moser (ÖVP) denken darüber nach, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu bereinigen. Diese Reform würde laut Markus Wallner vorsehen, dass „sowohl Bund als auch Länder - jeweils wechselseitig - auf verschiedene Zustimmungsrechte verzichten“.

„Bezirksgericht Bezau langfristig sichern“

Laut Wallner könnten die Länder etwa auf ihr Recht verzichten, gegen Schließungen von Gerichten ihr Veto einzulegen. Allerdings, sagt der Landeshauptmann, solle der Bund in diesem Punkt auch künftig nur mit Zustimmung der Länder agieren können. Nur aus der Verfassung soll die Möglichkeit gestrichen werden. Wie das gehen soll, darüber werde noch zu verhandeln sein, sagt Wallner. Das Bezirksgericht Bezau etwa will Wallner auch langfristig gesichert sehen.

Im Zuge der geplanten Kompetenzbereinigung will übrigens auch der Bund gewisse Vorrechte hergeben. Wallner nennt dafür als Beispiel das Zustimmungsrecht des Bundes zur Ernennung des Landesamtsdirektors. Das, so Wallner, sei nicht mehr zeitgemäß.