Lkw-Grenzverkehr in die Schweiz neu geregelt

Seit sechs Wochen gilt für den Transitverkehr in die Schweiz eine neue Regelung: Der Lkw-Fahrer soll nicht automatisch über die Grenze in Lustenau fahren, sondern wird auf einen der vier Grenzübergänge im Land zugewiesen.

Anfang April wurde vom zuständigen Finanzministerium eine Verordnung erlassen, die eine Auffächerung des Lkw-Verkehrs auf die Grenzübergänge Mäder, Hohenems, Lustenau und das Zollamt in Höchst vorsieht. Damit soll der Grenzübergang Lustenau/Au entlastet werden.

Mit einer neuen Regelung sollen die täglichen Verkehrsstaus an der Grenze zwischen Vorarlberg und der Schweiz zumindest verringert werden. Nach der Zollabfertigung in Wolfurt werden die LKW auf vier verschiedene Grenzen aufgeteilt.

Verkehr wird je nach Ziel aufgefächert

Mit der neuen Regelung werden die Lkw-Transitfahrten jetzt je nach Zielort auf die verschiedenen Grenzübergänge aufgefächert. Dazu bekommt jeder Lkw-Fahrer, der seine Ausreiseformalitäten beim Zollamt Wolfurt erledigt, einen Laufzettel mit einem vorgeschriebenen Korridor, den er zu benützen hat - je nach Bestimmungsort seiner Ware. Unter anderem auch auf die soeben ausgebaute Grenze in Höchst, wo Lkw-Standplätze eine Abfertigung erleichtern sollen.

Die ersten Erfahrungen deuten darauf hin, dass die Maßnahme wirksam ist. Die bisherigen Zahlen sind allerdings nicht ganz aussagekräftig, weil es im Mai fast jede Woche einen Feiertag gab.

Schweizer Zoll zieht um: Entlastung möglich

An einem anderen Brennpunkt ist ebenfalls eine Lösung in Sicht: Der Schweizer Zoll, der bisher noch auf einem privaten Areal in St. Margrethen untergebracht ist, auf dem die Lkw Parkgebühren zahlen müssen, hat ein Gelände an der Autobahnauffahrt gekauft. Hier soll in den nächsten Jahren ein neues Zollamt entstehen - nach Möglichkeit gleich mit einer Anbindung an eine höherrangige Straße in Österreich.