Klosterschwestern droht Altersarmut

Ordensschwestern in Österreich haben meist kein Anrecht auf eine Pension oder Mindestsicherung. Um Altersarmut vorzubeugen, setzt sich Hildegard Brem, Äbtissin des Klosters in Hohenweiler, für eine Mindestpension ein.

Fast zwei Drittel aller Ordensschwestern in Österreich sind über 75 Jahre alt. Diese Frauen haben oft jahrzehntelang ohne Einkommen gelebt. Sie haben kein Anrecht auf eine Pension und auch nicht auf eine Mindestsicherung. Betroffen sind vor allem Frauen, die bei einem kontemplativen Orden gelebt haben - also in Klöstern die sich vor allem der Anbetung widmen. In Vorarlberg gibt es fünf davon.

Fehlende Altersvorsorge bei Frauenklöstern

Klosterschwestern in Österreich droht die Altersarmut. Fast zwei Drittel aller Ordensschwestern in Österreich sind über 75 Jahre alt. Diese Frauen haben oft jahrzehntelang ohne Einkommen gelebt. Sie haben oft kein Anrecht auf eine Pension und auch nicht auf eine Mindestsicherung.

Der Äbtissin der Zisterzienserinnenabtei Mariastern-Gwiggen in Hohenweiler ist das Problem bekannt. Sie ist Vorsitzende der Regionalkonferenz und hat immer wieder von drastischen Zuständen gehört. So gebe es etwa Klöster mit einer Handvoll Schwestern, die alle 80 Jahre oder älter seien und wo man wirklich schauen müsse, dass diese nicht in totalem Elend leben.

Brem: Armutsgelübde, aber kein Leben in Elend

Während andere Klöster schon mehr Altersheimen gleichen, liegt der Altersdurchschnitt im Kloster Mariastern derzeit noch bei etwa über 50 Jahren. In 30 Jahren werde die Situation aber auch in Hohenweiler dramatisch werden - zumindest, wenn es nicht gelinge, für den größeren Teil der Schwestern eine Mindestrente zu sichern, so Brem gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Hildegard Brem

ORF

Hildegard Brem, Äbtissin der Zisterzienserinnenabtei Mariastern-Gwiggen

Die 16 Klosterschwestern in Hohenweiler haben alle ein Armutsgelübde abgelegt. Sie leben bescheiden und einfach. Ein Armutsgelübde bedeute aber nicht, im Elend zu leben, betont die Äbtissin.

Obwohl alle Schwestern in Hohenweiler mit einem Leben unter dem Existenzminimum auskommen, hat keine ein Anrecht auf eine Mindestsicherung. Grund ist eine Vereinbarung zwischen Kirche und Staat, die jetzt die Schwestern in Schwierigkeiten bringt, falls eine etwa in ein Pflegeheim müsste, erklärt Brem. Durch das Konkordat sei es in Österreich so, dass die Ordensgemeinschaften versprochen hätten, für sich selbst zu sorgen - das falle den Schwestern inzwischen aber auf den Kopf.

Generationenvertrag funktioniert nicht mehr

In früheren Zeiten ging man für die Altersvorsorge im Kloster von einer Art Generationenvertrag aus. Doch mit den drohenden Nachwuchsproblemen funktioniert das System nicht mehr. Man könne, so Brem, von drei Jungen nicht erwarte, dass sie 15 Alte pflegen.

Von der Diözese bekommen die Klöster keine finanzielle Unterstützung - und auch die Schwestern nicht. Mutter Hildegard hat aber im Vorjahr bei der Bischofskonferenz in St. Gerold vorgeschlagen, dass langgediente Schwestern, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, um eine Mindestpension in der Diözese ansuchen können. Noch habe die Bischofskonferenz dazu aber keinen Beschluss gefasst, so Brem. Gegebenenfalls solle man einen Antrag stellen, hieß es.

Neue Wege der Altersvorsorge

In Hohenweiler wurde nun ein Verein gegründet - eine Kulturinitiative, um Veranstaltungen besser zu bewerben und durchzuführen. Über diesen Verein sollen nach Möglichkeit einige Schwestern geringfügig angestellt werden, damit ihnen später ein Pensionsanspruch zusteht, erläutert Brem.

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