Feldkircher Bettelverbot gerät ins Wanken

Das Bettelverbot in Feldkirch scheint zu wackeln: Das Landesverwaltungsgericht hat Anfang April einen Aufhebungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt und verleiht damit den Bedenken gegen das Verbot von amtswegen Gewicht.

Zuvor hatte ein Mitglied der Plattform für Armutsmigration die Aufhebung des Bettelverbots beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits in seiner Sitzung Anfang März das Bettelverbot von Feldkirch als zu umfassend bezeichnet Stilles Betteln, das an sich erlaubt ist, werde damit unterbunden - mehr dazu in VfGH prüft Feldkircher Bettelverbot.

In Bludenz hatten 14 Anträge des Landesverwaltungsgerichts die Aufhebung des Bettelverbots bewirkt. Ob eine neues Verbot erlassen wird, ist indes unklar - mehr dazu in Verwirrung um neues Bettelverbot in Bludenz.