Schruns setzt auf Raumplanungsverträge

In der Montafoner Gemeinde Schruns müssen sich Widmungswerber bei der Umwidmung von Grundstücken dazu verpflichten, innerhalb von fünf Jahren zu bauen. Ansonsten kann die Gemeinde das Grundstück kaufen.

„Aus der Traum vom eigenen Grundstück?“ - diesen Titel trug eine Diskussionsveranstaltung am Donnerstagabend in Schruns. Dabei ging es um die Möglichkeit von Baulandmobilisierung und den Umgang mit Grund und Boden.

Diskussion um Grund und Boden

Am Donnerstag ist in der Kulturbühne Schruns über Grund und Boden diskutiert worden.

Genossenschaft für leistbares Wohnen

In seiner Gemeinde seien die sogenannten Raumplanungsverträge speziell, so Bürgermeister Jürgen Kuster. Ein Widmungswerber verpflichte sich bei einer Widmung dazu, innerhalb von fünf Jahren mit dem Bau zu beginnen. Sollte das nicht der Fall sei, könne die Gemeinde das Grundstück kaufen.

Zudem versuche die Gemeinde mit einer Genossenschaft, Grundstücke für leistbares Wohnen und Betriebsansiedlungen zu sichern, so Kuster.

Links: