Was die Strafprozess-Reform brachte
Zehn Jahre danach sagt Siegele, die Reform habe in ihrer Umsetzung funktioniert. Im Bereich der Ermittlungen habe man erstmals die Tätigkeit der Kriminalpolizei gesetzlich geregelt. Die Letztentscheidung liege seither beim Staatsanwalt. Bei allen Ermittlungsverfahren, die länger als drei Monate dauern, muss die Polizei die Staatsanwaltschaft informieren. Dadurch sollen die Ermittlungen von Anfang an in eine rechtlich relevante Richtung gelenkt werden, sagt Siegele. Vor allem bei größeren Verfahren hätte sich das bewährt.
Anfängliche Bedenken, weil die Ermittlungen vom weisungsunabhängigen Richter zum weisungsgebundenen Staatsanwalt gewandert seien, wurden laut Siegele ausgeräumt. So wird rund die Hälfte aller Verfahren beim Landesgericht eingestellt - bei 28 Prozent gibt es eine Anklage, andere Fälle werden außergerichtlich gelöst.
Obwohl die Polizei zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet sei, halte sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen, so Siegele. Bei weniger als einem Viertel der Fälle gebe es einen Mehraufwand, so Siegele.
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Interview mit Siegele - ORF-Redakteur Georg Fabjan hat mit ihm gesprochen.
Neue Rechte für Opfer
Mit der Reform haben Opfer, aber auch Beschuldigte viele neue Rechte bekommen: Etwa das Recht auf Akteneinsicht, oder das Recht, Anträge zu stellen. Für die Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten gibt es seither auch die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.