Rechte für Umweltschützer: Land muss handeln

Der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass Umweltorganisationen bedeutend mehr Rechte zukommen als bislang der Fall ist. Jetzt kommen die Regierungen auf Bundes- und auf Landesebene unter Zugzwang, sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne).

Das Höchstgericht hat in einem Erkenntnis festgestellt, dass Österreich die schon im Jahr 2005 ratifizierte „Aarhus Konvention“ endlich gesetzlich verankern muss. Demnach müssen Umweltorganisationen bei Umweltverfahren angehört werden. Die Bundesregierung hat dafür zu sorgen, dass das auf EU-Ebene beschlossene Übereinkommen umgesetzt wird.

Das bedeute auch, dass in Vorarlberg das Naturschutzgesetz geändert werden müsse, sagt Umweltlandesrat Rauch. „Das heißt: Wie sichern wir die Mitsprachemöglichkeiten der Naturschutzorganisationen, konkret der Naturschutzanwaltschaft, in Verfahren?“

Zu spät für Speichersee Montafon

Für den umstrittenen Speichersee im Montafon komme das Erkenntnis des Höchstgerichts aber zu spät, so Rauch: „Es ist eine juristisch wahrscheinlich strittige Frage, ob man das in laufenden Verfahren auch schon anwenden kann. Jedenfalls wird es für alle zukünftigen Verfahren gelten.“ Klar sei aber: „Mit dem heutigen Urteil gibt es kein Ausweichmanöver mehr, es wird die Stellung der Umweltorganisationen deutlich verbessert werden.“

Auch Umweltorganisationen wie der WWF (World Wide Fund for Nature) sprechen von einem Weckruf für die Bundesregierung, den Umweltschutz ernst zu nehmen und die Bürgerbeteiligung zu stärken.