Urteil gegen „Staatsverweigerin“

Eine 46-jährige Tirolerin ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Erpressung zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Als Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung erpresste sie Beamte.

Die sichtlich aufgewühlte 46-Jährige bekannte sich von Beginn an schuldig und zeigte Reue für ihre Taten. Sie habe zwischen 2015 und 2017 eine schwere Zeit durchgemacht, sei arbeitslos und arbeitsunfähig gewesen und habe auch Schulden gehabt. Sie sei dadurch vom rechten Weg abgekommen, sagte die Erziehungswissenschaftlerin.

Urteil gegen „Staatsverweigerin“

Eine 46-jährige Tirolerin ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Erpressung zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Laut ihrem Anwalt war die unbescholtene Frau Mitgliedern einer staatsfeindlichen Verbindung verfallen. Fortan habe sie von mehreren Personen unberechtigte Schadenersatzansprüche in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro gefordert - unter anderem vom Vorsteher eines Tiroler Bezirksgerichts. Die Masche: Sie drohte mit einem Eintrag in ein US-amerikanisches Schuldenregister und dass diese Forderungen dann über ein Unternehmen aus Malta in Österreich exekutiert würden.

Leben neu geordnet

Die Angeklagte hatte es in den vergangenen Jahren auf zahlreiche Behörden in Tirol abgesehen. So hat sie etwa auch Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft, Staatsanwälte und Politiker unter Druck gesetzt - mit dem Ziel, laufende Verfahren gegen sie einzustellen - zum Beispiel wegen ihrer Schulden. Das alles tue ihr heute leid, sagte die Angeklagte. Sie sei nicht kriminell und habe vergangenes Jahr mit der ganzen „Staatsverweigerer“-Sache abgeschlossen. Sie arbeite nun mit Jugendlichen aus Problemfamilien und habe ihr Leben wieder geordnet. Auch ihre offenen Schulden habe sie mittlerweile bezahlt.

Gericht glaubt der Angeklagten

Laut Richterin war die Angeklagte geständig und aufrichtig reumütig, was sich - zusammen mit ihrer Unbescholtenheit - strafmildernd auswirkte. Außerdem sei es bei den ihr vorgeworfenen Vergehen meist beim Versuch geblieben. Tatsächlich gezahlt hat keines der Opfer.

Erschwerend sei jedoch, dass die 46-Jährige gleich mehrmals versucht habe, mit ihrer Vorgangsweise an hohe Geldsummen zu gelangen. Die Tirolerin hat das Urteil angenommen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Weil die Angeklagte auch versucht haben soll, Richter und Staatsanwälte in Tirol unter Druck zu setzen, wurde der Prozess in Vorarlberg durchgeführt.