Angeklagte in Wahlkartenaffäre bestreiten Vorwürfe

Im Prozess am Landesgericht Feldkirch haben vier Angeklagte am Montag jeglichen Amtsmissbrauch bestritten. Beschuldigt werden eine Beamtin, der ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei ÖVP-Wahlhelfer. Sie sollen Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl gesetzeswidrig ausgegeben haben.

Fast genau zwei Jahre nach der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz stehen vier Angeklagte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte ermittelt, weil die Staatsanwaltschaft Feldkirch befangen war. Die Staatsanwaltschaft spricht von „haarsträubenden Vorgängen“ bei der Ausgabe von fast 200 Wahlkarten. Das betrifft ein Sechstel der ausgegebenen Wahlkarten. Die Verteidigung betont die Unbescholtenheit der Angeklagten. Es habe kein Tatvorsatz bestanden. Am Dienstag werden weitere Zeugen befragt und im Laufe des Tages soll es auch ein Urteil geben.

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Im Prozess um das sogenannte „ÖVP-Wahlkarten-Service“ wurden am Montag die Beschuldigten vernommen. Niemand war sich der ungesetzlichen Ausgabepraxis vor der Bürgermeister-Stichwahl bewusst.

Vorwurf der gesetzwidrigen Wahlkartenausgabe

Einer Beamtin wird vorgeworfen, fast 200 Wahlkarten für die Briefwahl über Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beamtin lange Erfahrung mit Wahlen hatte. Die Anträge auf Wahlkarten wären von ÖVP-nahen Personen an die Beamtin herangetragen worden. Das ist gesetzwidrig. Eine Wahlkarte kann nur persönlich beantragt werden.

Die Angeklagte sagte, sie sein davon ausgegangen, eine Überprüfung über das Wählerverzeichnis reiche aus. Sie bekannte sich nicht schuldig und führte ihre Vorgansweise auf Zeitdruck vor der Wahl zurück. Die Frau räumte einen Fehler ein, bestritt aber jeglichen Vorsatz zum Amtsmissbrauch.

Sie soll auch die drei weiteren Angeklagten angewiesen haben, auf diese Art und Weise Wahlkarten auszustellen. Nach dem Gemeindewahlgesetz hätten die Beschuldigten die Identität der Wahlberechtigten prüfen müssen und Wahlkarten nur über einen mündlichen oder schriftlichen Antrag der Wahlberechtigten ausstellen dürfen.

Wahlkampfleiter erklärt „Wahlkartenservice“

Mitangeklagt ist auch der damalige Wahlkampfleiter der ÖVP-Bludenz, der die Gemeindebedienstete zum Amtsmissbrauch angestiftet haben soll. Der Angeklagte erklärte sich ebenfalls nicht schuldig. Er sagte, die ÖVP habe damals zusätzliche Wähler für die Stichwahl mobilisieren wollen. Deshalb sei man auf die Idee mit dem sogenannten „Wahlkartenservice“ gekommen.

Das habe so funktioniert: Wahlhelfer erkundigten sich bei Freunden, Bekannten und Verwandten, ob sie eine Wahlkarten brauchen. So wurden Namen und Adressen gesammelt. Diese wurden an den Wahlkampfleiter weitergegeben. Die Info ging dann an die Gemeindebedienstete. Sie stellte die Wahlkarten aus und händigte sie aus. Niemandem in der ÖVP sei damals in den Sinn gekommen, dass diese Vorgangsweise gegen das Gemeindewahlgesetz verstoße, so der angeklagte Wahlkampfleiter am Montag vor Gericht.

Wahlhelfer beschuldigt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck hat der ÖVP-Wahlkampfhelfer in 81 Fällen die Wahlkartenbestellungen weitergeleitet. Die beiden Wahlhelfer sollen in einem bzw. drei Fällen Wahlkarten ohne Wissen der betroffenen Wähler beantragt und auch ausgestellt bekommen haben.

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