Mordprozess: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Am Mittwochvormittag wurde der Prozess rund um den Mord an einer hochschwangeren Frau in Frastanz eröffnet. Der angeklagte Ex-Freund der Frau zeigte sich nicht geständig. Die Beweislage dürfte recht dünn sein.

Der mittlerweile 28-jährige Staatsbürger der Dominikanischen Republik soll - nach den Erkenntnissen der Ermittler - in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung der Schwangeren eingebrochen sein und sie im Schlaf mit bloßen Händen erwürgt haben. Anschließend soll er die Leiche angezündet haben.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um den Ex-Freund der Ermordeten, die zum Tatzeitpunkt im achten Monat schwanger war. Der Dominikaner war noch am Tattag in Liechtenstein, wo er seit einigen Jahren lebte, verhaftet worden.

Opfer erwürgt und erstickt

Am Mittwochnachmittag ist Gerichtsmediziner Walter Rabl zu Wort gekommen. Laut Obduktionsbericht ist das Opfer erwürgt und erstickt worden - was schlussendlich zum Tod geführt hat, konnte nicht mehr geklärt werden. Der Täter dürfte dabei laut Rabl auf dem Opfer gekniet sein.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung sei die junge Frau jedenfalls nicht mehr am Leben gewesen, so Rabl. Fest steht laut Gerichtsmediziner auch, dass der Angeklagte der Vater des ungeborenen Kindes war.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte blieb vor Gericht bei seiner bisherigen Aussage, nicht schuldig zu sein. In der Tatnacht habe er in seiner Wohnung in Liechtenstein so gut wie durchgeschlafen. Warum das Mobiltelefon des Angeklagten in der fraglichen Nacht trotzdem in Vorarlberg geortet wurde, konnte der junge Mann nicht beantworten. Er mutmaßte, dass eventuell ein Mitbewohner das Handy an sich genommen hat.

Auch keine Erklärung hatte der Angeklagte auf die Fragen, wie das Mobiltelefon des Opfers in seine Garage gekommen sei und warum das Auto seiner Mutter, mit dem er oft unterwegs war, in der fraglichen Nacht beim Grenzübergang Schellenberg gefilmt wurde. Neuerlich mutmaßte er, dass der Mitbewohner dabei seine Finger im Spiel hatte.

„Alimente wären kein Problem gewesen“

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gilt das Motiv für den Mord als unklar, es soll aber Streit über die Unterhaltszahlungen für das Kind gegeben haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Beziehung zu der Ermordeten beschrieb der Dominikaner als lose und rein sexuell. Die Nachricht, dass sie schwanger sei, habe er, der auch noch eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt, per SMS erhalten.

Weil ausgemacht gewesen sei, dass die damals 28-Jährige verhüte, sei er schockiert gewesen. Künftige Alimente seien jedoch kein Problem gewesen, die Schwangerschaft hätte „nicht mein Leben zerstört“, sagte der bisher Unbescholtene aus. Lediglich auf einen Vaterschaftstest habe er bestanden, den die Ermordete auch durchgeführt habe.

Gerichtssaal Frastanz Mord Schwangere

ORF

Großes Interesse beim Prozessauftakt im Landesgericht Feldkirch: Angeklagt ist der Ex-Freund der ermordeten Schwangeren. Viele Familienangehörige und Freunde wohnten dem Prozess bei.

Im Dezember 2016 beschuldigte er einen anderen Mann der Tat, was Ermittlungen nach sich zog und das Verfahren verzögerte.

Richter spricht Opferfamilie Mitgefühl aus

Staatsanwalt Philipp Höfle legt dem 28-Jährigen Mord, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruch sowie Störung der Totenruhe zur Last. Den Vorsitz in dem Geschworenenprozess führt Richter Martin Mitteregger. Er sprach zu Beginn des Prozesses am Mittwochvormittag der Familie des Opfer sein tiefstes Mitgefühl aus. Nach der grauenhaften Tat habe sie zwei Jahre auf diesen Prozess warten müssen. Gleichzeitig erinnerte der Richter daran, dass für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gelte.

Keine Zeugen, keine Spuren

Nach den Eröffnungs-Plädoyers im Prozess um den Mordfall Frastanz wurde klar, dass die Beweislage recht dünn sein dürfte. Verteidiger Martin Mennel sprach von wenigen Indizien, die auf die Täterschaft des Angeklagten hinweisen. Tatzeugen gibt es nicht, ebenso wurden keine belastenden Spuren am Tatort gefunden, die den Täter hätten überführen können.

Die Indizienkette lässt laut Staatsanwalt Höfle aber nur den Schluss zu, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Verteidiger Mennel räumte ein, es gebe zwar Indizien, aber keinen Beweis, was er im Beweisverfahren auch aufzeigen werde. Dass das Tatmotiv ein Streit über allfällige Alimente gewesen sein könnte, nannte Mennel eine abstruse Idee. Denn dann müsste es ja viele Morde geben.

Am 4. Dezember wird in diesem Fall weiterverhandelt und dann soll es auch ein Urteil geben. Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.

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