Physiotherapeuten: Streit um KV geht weiter

Der Sprecher der Physiotherapeuten geht davon aus, dass der neue Kollektivvertrag (KV) nicht hält. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in zweiter Instanz entschieden, dass freiberufliche Physiotherapeuten nicht in den Kollektivvertrag fallen.

Seit mehr als einem Jahr herrscht dicke Luft zwischen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) und den Physiotherapeuten. Grund ist der umstrittene Kollektivvertrag, der den Mitarbeitern in Kassenpraxen höhere Gehälter zusichert. Das sei zu den GKK-Tarifen nicht finanzierbar, sagen die betroffenen Kassenpraxen.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat jetzt bestätigt, dass der neue Kollektivvertrag nicht für freiberufliche Physiotherapeuten gilt.

Steiner spricht von Hauruck-Aktion

Der neue Kollektivvertrag sei eine Hauruck-Aktion, die niemandem was gebracht habe, sagt der Sprecher der Vorarlberger Physiotherapeuten Martin Steiner. Er wirft der GKK vor, sie habe ohne rechtliche Grundlage den Kassenpraxen diesen Kollektivvertrag aufs Auge gedrückt. In der Folge mussten Physiotherapeuten Mitarbeiter kündigen, weil die Lohnkosten zu hoch waren oder sie stiegen aus dem Vertrag mit der GKK aus.

Die Gebietskrankenkasse hält dagegen, dass der GKK Tarif für Vertragsphysiotherapeuten deutlich über der Inflationsrate um 6,6 Prozent erhöht worden sei. Die vier Kündigungen seien mittlerweile durch neue Vertragspartner kompensiert worden, teilte GKK-Obmann Manfred Brunner mit. Brunner will jetzt abwarten, ob das Urteil hält, die Arbeiterkammer hat Revision eingelegt. Ob der neue Kollektivvertrag nun gilt oder nicht, sollte nächstes Jahr entschieden sein.

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