Beil-Attacke: Angreifer hatte Gewaltfantasien

Bei einer Gewalttat in der Schweizer Gemeinde Flums unweit der Vorarlberger Grenze sind am Sonntag acht Menschen verletzt worden, darunter ein acht Monate altes Baby. Ein 17-Jähriger war mit einem Beil auf Passanten losgegangen. Er litt unter Gewaltfantasien.

Unter den sieben übrigen Opfern befinden sich fünf Frauen und zwei Männer im Alter von 21 bis 72 Jahren. Zunächst soll der Jugendliche gegen 20.05 Uhr am Postplatz in Flums zwei Personen attackiert haben, hieß es am Montag von der Kantonspolizei St. Gallen. Ein 35-jähriger Mann wurde schwer, seine 30-jährige Ehefrau unbestimmten Grades verletzt. Ihr acht Monate altes Kind fiel aus dem Kinderwagen, wurde vom Angreifer aber nicht attackiert. Der Bub wird jetzt im Krankenhaus überwacht.

Helfer wurden ebenfalls verletzt

Ein 72-jähriger Mann und eine 59-jährige Frau, die am Postplatz vorbeifuhren, bemerkten den Vorfall und eilten dem Ehepaar zu Hilfe - sie wurden leicht verletzt. Der Angreifer versuchte daraufhin, mit dem Auto des einschreitenden Paars in Richtung Walensee zu flüchten, verursachte dabei aber einen Selbstunfall. Er ließ das völlig demolierte Auto zurück und eilte zu Fuß zu einer Tankstelle, wo er nochmals drei Frauen im Alter von 21, 27 und 44 Jahren angriff. Sie wurde leicht verletzt und werden ebenfalls im Spital überwacht.

Axt-Attacke Flums

APA/KEYSTONE/EDDY RISCH

Polizeibeamte stoppten den Amoklauf schließlich, als der mutmaßliche Täter ein weiteres Auto entwenden wollte. Weil er auf Anordnungen der Beamten nicht reagierte, setzten sie Taser und Schusswaffen ein. Der 17-Jährige wurde ebenfalls ins Spital zur Überwachung gebracht. Er soll noch am Montag einvernommen werden. Im Raum steht eine Anklage wegen mehrfacher versuchter Tötung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Straßenverkehrsgesetz.

Behörden wurden aufmerksam

Bei dem mutmaßlichen Angreifer handelt es sich um einen 17-jährigen Letten, der eine handwerkliche Lehre absolviert. Der junge Mann sei der Jugendsozialarbeit vor vier Monaten aufgefallen, weil er Gewaltfanasien geäußert hatte, was auch der Berufsschule gemeldet wurde. Es folgten Abklärungen der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes.

Schließlich wurde Mitte September durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt, ob eine akute Gefährdung Dritter besteht. Zwangsmaßnahmen wurden dabei nicht für nötig befunden, erklärte Stephan Ramseyer, leitender Jugendanwalt. Die Maßnahmen, die daraufhin eingeleitet wurden, seien sowohl von dem Jugendlichen als auch von seinen Eltern eingehalten worden.