Wahlkartenaffäre: Rechtskräftiger Freispruch
Demnach wurden die Rechtsmittel, die die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Freispruch am Landesgericht in erster Instanz angemeldet hatte, beim Oberlandesgericht Innsbruck zurückgezogen.
Dem Beamten war Amtsmissbrauch vorgeworfen worden, weil er Wahlkarten ohne persönlichen Antrag oder Identitätsprüfung ausgestellt hatte - mehr dazu in Wahlkartenaffäre: Freispruch für Stadtbeamten.