Wahlkartenaffäre: Rechtskräftiger Freispruch

In der Wahlkartenaffäre bei der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems im Jahr 2015 liegt nun ein rechtskräftiger Freispruch vor. Das berichten heute die „Voralberger Nachrichten“ unter Berufung auf den Anwalt des Angeklagten.

Demnach wurden die Rechtsmittel, die die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Freispruch am Landesgericht in erster Instanz angemeldet hatte, beim Oberlandesgericht Innsbruck zurückgezogen.

Dem Beamten war Amtsmissbrauch vorgeworfen worden, weil er Wahlkarten ohne persönlichen Antrag oder Identitätsprüfung ausgestellt hatte - mehr dazu in Wahlkartenaffäre: Freispruch für Stadtbeamten.