Bluttat: Psychiatrisches Gutachten wird erstellt

Der 14-jährige Jugendliche, der als Hauptverdächtiger der Familientragödie in Götzis gilt, wird auf gerichtliche Anordnung ins Landeskrankenhaus Rankweil eingeliefert. Dort wird auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Nach Angaben von Heinz Rusch von der Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche dem Haftrichter vorgeführt. Anschließend sei die Anhaltung im Landeskrankenhaus Rankweil verfügt worden.

Alternative zur U-Haft

Laut Gesetz ist die Anhaltung anstelle der Untersuchungshaft möglich, wenn der Betroffene eine ärztliche Betreuung notwendig hat und Haftgründe - wie etwa Wiederholungs- oder Fluchtgefahr - vorliegen. Laut Rusch wird über den Gesundheitszustand des Jugendlichen auf alle Fälle ein gerichtspsychiatrisches Gutachten erstellt. Das Krankenhaus hat für die Sicherheit des Tatverdächtigen zu sorgen - in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Der 14-jährige soll in der Nacht auf Sonntag seinen Vater erstochen und seine Mutter verletzt zu haben - mehr dazu in Tödliche Messerstiche: 14-Jähriger attackiert schlafenden Vater. Nach der Tat äußerten die ermittelnden Beamten den Verdacht, der Jugendliche könnte an einer psychischen Erkrankung leiden.