Bluttat: Psychiatrisches Gutachten wird erstellt
Nach Angaben von Heinz Rusch von der Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche dem Haftrichter vorgeführt. Anschließend sei die Anhaltung im Landeskrankenhaus Rankweil verfügt worden.
Alternative zur U-Haft
Laut Gesetz ist die Anhaltung anstelle der Untersuchungshaft möglich, wenn der Betroffene eine ärztliche Betreuung notwendig hat und Haftgründe - wie etwa Wiederholungs- oder Fluchtgefahr - vorliegen. Laut Rusch wird über den Gesundheitszustand des Jugendlichen auf alle Fälle ein gerichtspsychiatrisches Gutachten erstellt. Das Krankenhaus hat für die Sicherheit des Tatverdächtigen zu sorgen - in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Der 14-jährige soll in der Nacht auf Sonntag seinen Vater erstochen und seine Mutter verletzt zu haben - mehr dazu in Tödliche Messerstiche: 14-Jähriger attackiert schlafenden Vater. Nach der Tat äußerten die ermittelnden Beamten den Verdacht, der Jugendliche könnte an einer psychischen Erkrankung leiden.