Mögliche Eizellen-Verwechslung: Zech sagte aus

Im Zivilprozess wegen möglicher verwechselter Embryonen am Institut Zech in Bregenz hat am Dienstag die nächste Verhandlung stattgefunden. Erstmals war der Beklagte Herbert Zech persönlich anwesend, der Prozess wurde vertagt.

Zu Beginn entschudigte sich der renommierte Mediziner dafür, bislang nicht vor Gericht erschienen zu sein. Die mediale Aufmerksamkeit setze ihm zu, er sei bislang psychisch nicht in der Lage gewesen, am Prozess teilzunehmen. Zech betonte einmal mehr, keine Unterlagen mehr zu besitzen, die es erlauben würden, die leiblichen Eltern der Klägerin Kristina V. ausfindig zu machen. Sämtliche infragekommenden Eltern habe er recherchiert.

Prozess vertagt

Dass er V. gegenüber eine mögliche Verwechslung der Petrischalen eingeräumt habe, sei darauf zurückzuführen, dass er gedanklich alle Möglichkeiten durchgespielt und nach Erklärungen gesucht habe, schilderte Zech. Hundertprozentig könne aber nicht gesagt werden, dass die Verwechslung bei ihm stattgefunden habe. Ebenso wenig sei auszuschließen, dass es im Krankenhaus im schweizerischen Münsterlingen, in dem Kristina V. zur Welt kam, zu einer Verwechslung gekommen sei.

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Herbert Zech

Der Sohn des Arztes, ebenfalls Wissenschafter und Facharzt im Bereich Frauenheilkunde, berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Dieses Recht will das Gericht im konkreten Fall überprüfen - die Richterin, die das Verfahren eigentlich schließen wollte, musste deshalb den Prozess abermals vertagen.

Vaterschaft ausgeschlossen

Bereits 2014 hatte die heute 26 Jahre alte Schweizerin Kristina V. mittels DNA-Test herausgefunden, dass sie nicht mit ihrer vermeintlichen Mutter Miluska V. und ihrer nur eineinhalb Jahre später zur Welt gekommenen Schwester verwandt ist. Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, Gewissheit bezüglich seiner Vaterschaft zu erlangen schien unmöglich. Vor kurzem erhielt die Familie aber histologisches Material des Vaters von einer Klinik, in der der Mann kurz vor seinem Tod operiert worden war.

Ein in der Gerichtsmedizin St. Gallen vorgenommener DNA-Abgleich schloss die Vaterschaft Tomislavs V. für Kristina V. aus. Die junge Frau trat daraufhin mit Zech in Kontakt. Dieser teilte ihr angeblich in einem Schreiben mit, dass er mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr verfüge. Kristina V. versucht nun mit Hilfe des Gerichts, an Daten anderer Paare zu gelangen, die möglicherweise ihre Eltern sein könnten. Verbunden mit dem Prozess ist auch eine Millionenforderung vonseiten der Familie von Kristina V.

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