Nach tödlichem Verkehrsunfall verurteilt

Ein 27-jähriger Oberländer ist am Freitag am Landesgericht in Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung zu zwölf Monaten Gefängnis, vier davon unbedingt, verurteilt worden. Der Autolenker soll unter Alkoholeinfluss einen Fußgänger getötet haben.

Vor Gericht zeigte sich der Oberländer geständig. Laut Staatsanwaltschaft war der 27-Jährige im Jänner in Schruns mit 1,85 Promille und überhöhter Geschwindigkeit auf einen Zebrastreifen zugefahren und hatte dabei eine Urlaubergruppe übersehen, die zu diesem Zeitpunkt die Straße überqueren wollte. Sechs Fußgänger sprangen zur Seite und brachten sich in Sicherheit. Sie blieben unverletzt.

Ein 31-Jähriger konnte nicht schnell genug ausweichen und wurde vom Fahrzeug des damals 26-Jährigen erfasst, so die Staatsanwaltschaft. Dabei erlitt er schwerste Verletzungen, denen er knapp zwei Wochen später erlag.

Auch Autobesitzer verurteilt

Mitangeklagt war am Freitag auch jener Freund des 27-Jährigen, der ihm das Auto geliehen hatte. Das Gericht befand den 24-Jährigen für schuldig, weil er seinem Freund nicht den Autoschlüssel abgenommen hatte, obwohl er wusste, dass dieser betrunken war. Der Autobesitzer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Beide Urteilsprüche sind nicht rechtskräftig.