Wichtiger Hinweis für Auslands-Vorarlberger

Für die Nationalratswahl am 15. Oktober sind wahlberechtigte Vorarlberger mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Auslands-Vorarlberger sind das hingegen nicht.

Auslands-Vorarlberger müssen sich eintragen lassen. Darauf machte am Montag das Land Vorarlberg aufmerksam. Sofern bisher keine Eintragung erfolgt oder die Zehn-Jahres-Frist für die Eintragung verstrichen ist, müssen im Ausland lebende Österreicher einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um wahlberechtigt zu sein - und zwar bis spätestens 24. August.

Wahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.