Wegen Nazi-Parolen verurteilt

Ein 32-jähriger Vorarlberger musste sich am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Schwurgericht in Feldkirch verantworten. Er wurde zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte gab zu, im Internet Kommentare mit Bildern, Symbolen oder Parolen gepostet zu haben, die die Person Adolf Hitler und den Nationalsozialismus verherrlichten. Die Ermittlungen hatten bei ihm eindeutige T-Shirts und Plakate zu Tage gefördert.

Die Taten setzte der 32-Jährige zwischen 2014 und 2016. Kommentare auf Facebook und aufhetzende Musik einschlägiger Bands wurden bei einer Hausdurchsuchung sicher gestellt. In seiner Küche wurde eine Bierflasche mit Nazi-Etikett gefunden.

Angeklagter spricht von „Blödsinn“

Der Angeklagte und sein Verteidiger Nicolas Stieger betonten, dass es sich um „Dummheit“ und „Blödsinn“ gehandelt habe. Der Beschuldigte gab an, sich längst vom einstigen Skinhead-Dasein und den entsprechenden Inhalten distanziert zu haben. Er bestritt die Zugehörigkeit zu einer rechten Gruppierung. „Mein Mandant will nichts beschönigen, doch er hat heute keine derartige Gesinnung mehr“, so der Anwalt.

Zur unbedingten Geldstrafe in Höhe von 2.520 Euro kamen wegen des Widerrufs einer 2015 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe noch 600 Euro dazu. 500 Euro Verfahrenskosten sind ebenfalls zu bezahlen. Da sich der 32-Jährige Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.